30 Millionen-Kartell-Strafe für Spar:

PVÖ-Wohlmuth zu 30 Millionen-Kartell-Strafe für Spar: Geld muss Konsumentenschutz zu Gute kommen

Pensionistenverband Österreichs fordert Zweckwidmung von Strafen für Preisabsprachen.

“Der Pensionistenverband Österreichs (PVÖ) fordert, dass die Geld-Strafen verurteilter Preissünder sowie ihre unrechtmäßig erwirtschafteten Gewinne dem Konsumentenschutz zu Gute kommen”, unterstreicht Andreas Wohlmuth, Generalsekretär des Pensionistenverbandes Österreichs anlässlich des Kartell-Urteils gegen Spar eine zentrale Forderung des PVÖ. ****

Der Handelskonzern Spar wurde vom Kartellobergericht wegen Preisabsprachen bei Milchprodukten in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 30 Millionen Euro verurteilt – die bisher höchste Kartellstrafe in der österreichischen Geschichte. Wohlmuth dazu: “Es ist zu begrüßen, dass die Kartellbehörde härter gegen Preisabsprachen vorgeht. Preissünder müssen wissen, dass das kein Kavaliesdelikt ist und mittlerweile empfindliche Strafen zur Folge haben.” Dass die Wettbewerbsbehörde in den letzten Jahren mehrere Fälle von illegalen Preisabsprachen aufdecken konnte, die schließlich zu hohen Kartellstrafen geführt haben, zeigt die Wichtigkeit von effizienten Kontrollen, so der PVÖ-Generalsekretär. “Der Pensionistenverband fordert, die finanzielle und personelle Aufstockung der Bundeswettbewerbsbehörde im Kampf gegen die Teuerung. Denn Österreichs Supermärkte zählen zu den teuersten in Europa! Darunter leiden besonders sozial Schwächere – unter ihnen viele Pensionistinnen und Pensionisten”, stellt Wohlmuth klar.

Bußgelder und zu Unrecht erwirtschaftete Gewinne müssen Konsumentenschutz zu Gute kommen

“Der Einsatz der Konsumentenschutzorganisationen in Österreich -allen voran der Verein für Konsumenteninformation (VKI) – ist unverzichtbar dafür, dass Konsumentinnen und Konsumenten zu ihrem Recht kommen. Es muss sichergestellt werden, dass genug finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit der VKI seine unverzichtbare Arbeit für Österreichs Konsumentinnen und Konsumenten auch künftig in gewohnt engagierter und erfolgreicher Art und Weise fortführen kann. Die in den Kartellverfahren verhängten Bußgelder verurteilter Preissünder und ihre unrechtmäßig erwirtschafteten Gewinne müssen – wie im Regierungsprogramm vereinbart- künftig dem Konsumentenschutz zu Gute kommen!”, unterstreicht der PVÖ-Generalsekretär abschließend.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.