Auto als Waffe- etwas dümmeres gibt es nicht

Peggy_Marco / Pixabay

Wer ein Auto als Waffe benutzt, hat durchgedreht, ist vollkommen irre geworden.

So auch eine weitere Frau, nicht nur sich selbst gefährdete sie, sondern auch ihren kleinen Sohn.

Polizeibericht LPD NÖ

Presseaussendung der Polizei Niederösterreich

Exzessive Übertretungen – im Fond befand sich ein Kind

Ein Beamter der Polizeiinspektion Prinzersdorf führte am 31. Juli 2016 im Gemeindegebiet von Markersdorf, Bezirk St. Pölten-Land, auf der Bundesstraße 1, Geschwindigkeitsmessung mittels geeichten Lasermessgeräts durch. In diesem Bereich beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 70 km/h. Um 12.35 Uhr näherte sich aus Richtung Groß Sierning kommend ein Pkw mit einer gemessenen Geschwindigkeit von 97 km/h. Gleichzeitig überholte dieser trotz Überholverbot einen anderen Pkw. Aufgrund dessen versuchte der Polizist den Lenker dieses Fahrzeuges anzuhalten. Die Lenkerin missachtete das deutlich sichtbare Anhaltezeichen und fuhr mit weit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung St. Pölten davon. Der Beamte nahm mit dem Zivilstreifenwagen mit eingeschaltetem Blaulicht und Folgetonhorn die Verfolgung auf.

Es folgten mehrere weitere massive Übertretungen, die durch die Nachfahrt des Polizisten festgestellt wurden:
– bei einer 70 km/h Beschränkung – gefahrene 140 km/h
– im Ortsgebiet von Gerersdorf mit erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h – gefahrene 100 km/h
– gefährlicher Überholvorgang im Freiland in unübersichtlicher Kurve
– bei einer 70 km/h Beschränkung im Stadtgebiet St. Pölten – gefahrene 120 km/h
– bei einer 50 km/h Beschränkung im Stadtgebiet St. Pölten – gefahrene 100 km/h.

In der Zwischenzeit wurde das Stadtpolizeikommando St. Pölten per Funk verständigt. Zwei Polizeistreifen errichteten im Stadtgebiet St. Pölten auf der ‚Stockingerbrücke‘ eine Straßensperre, wodurch die Lenkerin zum Anhalten gezwungen wurde.

Bei der Lenkerin handelt es sich um eine 28-jährige arbeitslose Frau aus dem Bezirk Melk, die derzeit nicht im Besitz einer Lenkerberechtigung ist. Diese wurde ihr wegen Drogenmissbrauch entzogen. Erschwerend ist die Tatsache, dass sich im Fond des Pkw ihr 10jähriger Sohn befand.

Als Rechtfertigung gab die Lenkerin an, dass sie ihren Sohn zum Bahnhof bringen müsse, da dieser ansonsten den Zug zu einem Ferienlager verpassen würde. Das Anhaltezeichen und die Nachfahrt durch die Polizei sei ihr nicht aufgefallen. Zu den massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen war sie großteils geständig.
Der Pkw war in einem sehr desolaten Zustand. Die Fahrertür war durch eine Beschädigung verschoben und nur mit einem Zurrgurt verankert. Außerdem war die Begutachtungsplakette abgelaufen.
Bei der Lenkerin wurden insgesamt ca 4 Gramm Speed und ca 7 Gramm ‚Crystal Meth‘ aufgefunden und sichergestellt. Eine amtsärztliche Untersuchung ergab eine Fahruntauglichkeit durch einen positiven Drogentest. Ein durchgeführter Alkotest verlief negativ.

Die zahlreichen Verwaltungsübertretungen werden der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten angezeigt, für den PKW wird eine besondere Überprüfung beantragt, wegen Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz ergeht ein Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft St. Pölten und bezüglich des im Fahrzeug befindlichen Kindes ergeht ein Sachverhaltsbericht an die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten (Jugendwohlfahrt).

Solche Menschen sind unbelehrbar, kann ihnen geholfen werden? Das kann man in solchen Fall nie wirklich sagen, so ein Psychologe zu Zeit im Blick.

Das Kind wird wahrscheinlich zu einer Pflegefamilie kommen, Drogen haben diese Frau kaputt gemacht. Es wird eine Lange Zeit brauchen um sie zu heilen, wenn überhaupt?

Hier ein weiterer Bericht dazu.

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)