Autofahren 2016: PROfIT NEUJAHR für die Abzocker!

Fahrverbot für über 15 Jahre alte LKW

Ein beliebter Lieferwagen welcher bald Fahrverbot haben könnte: Renault Kangoo (bis 2003 gebaut) | © zib (Montge) Rudolf Stricker (Hintergrundbild)
Ein beliebter Lieferwagen welcher bald Fahrverbot haben könnte: Renault Kangoo (bis 2003 gebaut) | © zib (Montge) Rudolf Stricker (Hintergrundbild)

Auch im kommenden Jahr wird sich für die österreichischen Autofahrer einiges ändern. Der ARBÖ gibt einen Überblick über die 2016er-Neuerungen und wir geben unsere Meinung dazu.

Heftige Kritik am LKW-Fahrverbot

Lastkraftwagen der Abgasklasse EURO II (Zulassung vor dem 1. Oktober 2001) dürfen in Wien sowie in Teilen von Niederösterreich nicht mehr fahren. Ab 1. Juli 2016 gilt das Fahrverbot für Euro II-LKW auch in Oberösterreich auf der A1 zwischen der Anschlussstelle Enns-Steyr und dem Knoten Haid.
Soweit die Zusammenfassung des ersten und am heftigsten kritisierten Punktes.

Jeder mobile Mensch, vom Sonntagsfahrer mit Campingbus, über Oldtimer- bzw. Youngtimer – Fan bis zum Frachtunternehmer ist sauer auf “die Idioten da oben“. Diese Titel verleiht man der Regierung zwar öfters, aber diesmal weht der Sturm der Entrüstung heftig. Man hat die gewählt und nun hauen die den Autofahrer (ugs. Melkkuh der Nation) wieder mal in die Pfanne.

Es trifft ja nicht “nur” Speditionen oder Lieferdienste, nein auch kleine Kombis, Kastenwägen, Kleinbusse, Campingfahrzeuge usw. welche älter als 15 Jahre sind müssen nun in die Schrottpresse! Zumindest in Wien braucht sich keiner mehr einen Klein-LKW bestimmten Alters zu kaufen, selbst wenn noch so gut gepflegt.

Ob das die Wirtschaft ankurbelt? Wer kann sich denn dauernd neue Autos leisten? Denn die Kaufkraft steigt nicht durch die Mehr-Aufträge bei den Auto-Herstellern, oder doch?
Werden alle Hersteller plötzlich wirklich mehr Mitarbeiter brauchen, mehr zahlen können? Oder veranlasst die künstlich hochgepushte Auftragslage eher zu mehr Robotern, bzw. Abwanderung?

Leser meinen dazu auch noch das es nicht dabei bleiben wird: “Als nächstes schafft man Dieselfahrzeuge ab, dann die Benziner usw.
Gut möglich … Denn das endet nie, diese Kniefälle der Regierung vor den grossen Konzernen, auf Kosten der Bevölkerung und Klein-u. Mittelbetriebe verteilt man die Aufträge nach oben, vergibt Steuerzuckerl, billige Energie.

Ich würde meinen, all die motorisierten Teilnehmer des individuellen Straßenverkehrs sind eine gigantisch große Gruppe. Man sollte diese Markt-Macht auch politisch ausspielen!

Weitere Änderungen

Sachbezug:

Wer seinen Dienstwagen auch privat benutzt und dessen Fahrzeug mehr als 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt, zahlt ab 1. Jänner 2016 nicht wie bisher 1,5% sondern 2% Sachbezug vom Anschaffungswerts des Autos, maximal jedoch 960 Euro (bisher: 720 Euro). Diese Regelung gilt nicht nur für neue sondern auch für bestehende Fahrzeuge. Für Dienstkraftwagen mit einem CO2-Ausstoß von 0 Gramm, also Batterie-Elektroautos, ist kein Sachbezug anzusetzen.

Beibehalten wurde jene Regelung, dass der halbe Sachbezug anzusetzen ist, wenn der Dienstnehmer weniger als 500 Kilometer pro Monat privat unterwegs ist. Dies muss jedoch mittel Fahrtenbuch belegt werden.

Vorsteuerabzug:

Batteriebetriebene Elektroautos sind ab 1. Jänner 2016 für Firmen vorsteuerabzugsberechtigt.

Normverbrauchsabgabe:

Ab kommendem Jahr können auch Privatpersonen die Normverbrauchsabgabe nach einem Fahrzeugverkauf ins Ausland anteilig zurückfordern. Außerdem wird der Nova-Abzugsposten auf 300 Euro (bisher 400 Euro beziehungsweise 600 Euro für umweltfreundliche Fahrzeuge) reduziert.

Vereinfachte Pickerl-Nachprüfung:

Mit 1. Februar wird die §57a-Begutachtung vereinfacht: Bei der nochmaligen Überprüfung des Fahrzeugs in der selben Begutachtungsstelle innerhalb von vier Wochen und sofern nicht mehr als 1.000 Kilometer gefahren wurde, sollen nur die Mängel und nicht mehr, so wie bisher, das gesamte Fahrzeug überprüft werden.

Autobahn-Vignette:

Mit 1. Februar gilt ausschließlich die mandarin-orangene Autobahnvignette. Das Autobahn-Pickerl wird um 1,5 Prozent teurer und kostet somit für ein Jahr 85,70 Euro (+1,30 Euro), für eine Zweimonatsvignette zahlt man 25,70 Euro (+0,40 Euro) und für die 10-Tages-Variante 8,80 Euro (+0,10 Euro).

Neue Führerscheinfragen:

Voraussichtlich im März kommenden Jahres wird es neue Fragen für die theoretische Fahrprüfung sowie neue Prüfbilder geben.