Belastungen von Wohnimmobilien explodieren

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Mehrbelastungen stehen im krassen Gegensatz zum Ziel „leistbares Wohnen“ zu schaffen – so wird Wohnen massiv teurer

Massive Verschlechterung der Abschreibungsmöglichkeiten für Gebäude und deren Instandsetzung, Erhöhung der Grunderwerbssteuer, Erhöhung der Immobilien-Ertragssteuer, Energieausweis, Erhaltungspflichten z.B. bei Heizthermen, Elektrobefund, ON 1300. Diese Liste lässt sich beliebig fortsetzen. All diese Veränderungen und Vorschriften für Wohnimmobilien bedeuten massive zusätzliche Belastungen. 550 Mio. Euro pro Jahr soll diese Steuerreform allein die private Immobilienwirtschaft kosten. Michael Pisecky, Obmann der Fachgruppe der Immobilientreuhänder in der Wiener Wirtschaftskammer: “Diese Kosten bedeuten automatisch, dass Wohnen teurer werden oder durch fehlende Investitionen in der Qualität sinken und letztlich tausende Mietwohnungen vom Markt verschwinden werden. Die Politik predigt derzeit den Menschen, dass sie alles tut, um Wohnen leistbarer zu machen. Tatsächlich werden ausschließlich Maßnahmen gesetzt, die Wohnimmobilien unattraktiv und deren Neuerrichtung teurer machen.”

Vertrauen in die Politik erschüttert

Ein Investitionsstopp ist aber auch bei Sanierungsmaßnahmen zu erwarten. Durch die Verlängerung der Absetzbarkeit der Instandhaltungsinvestitionen von zehn auf 15 Jahre werden weniger Projekte umgesetzt. Denn wer weiß, was morgen für neue Belastungen drohen. Das schadet der Wirtschaft und gefährdet Arbeitsplätze. Pisecky: “Unter diesen Voraussetzungen wird bald niemand mehr sein Geld in Sanierungen von Wohngebäuden investieren. Statt für Sanierungen einen steuerlichen Anreiz zu schaffen, passiert genau das Gegenteil. Das Vertrauen der privaten Immobilienwirtschaft in die Politik ist massiv erschüttert.”

Forderung: “Kein Eingriff in bestehendes Recht” Wer in den vergangenen Jahren im Vertrauen auf stabile gesetzliche Rahmenbedingungen einen Kredit aufgenommen hat und sein Erspartes dazu verwendet hat, Wohnimmobilien zu kaufen, wurde schon von der Immobilienertragssteuer kalt überrascht, deren weitere Verschärfungen anzulehnen sind. Auch das war schon ein Eingriff in bestehende Investitionen. Ab nun geht es mit der Steuerreform munter weiter. Einerseits durch die Verschärfungen bei der Immobilienertragssteuer und die geänderten Abschreibungsmöglichkeiten, was den Grundanteil betrifft und die Änderungen bei der Abschreibung für den Herstellungsaufwand, wenn ein Unternehmen investiert hat. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass ursprünglich wirtschaftlich sinnvolle Investitionen unwirtschaftlich werden.

Michael Pisecky: “Beispiele zeigen, dass die AfA-Senkung auf 1,5 Prozent und der höhere Grundkostenanteil bei vermieteten Objekten für Wohngebäude die Steuer wesentlich erhöhen bzw. den Abschreibungszeitraum verlängern und damit die ursprüngliche Basis für die Investitionsentscheidungen absurdum führen, das ist untragbar. Wir fordern, dass die Investitionshemmenden AfA-Änderungen zurückgenommen werden oder zumindest erst für neue Investitionen ab 1.1.2016 gelten.” Der Appetit auf neuerliche Investitionen ist damit für die Investoren gründlich verdorben.

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Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.