Das Urteil der Verfassungsrichter zeigt, dass unser Rechtsstaat funktioniert

Pressestatement zum Spruch des VfGH zur Bundespräsidentenwahl
Am 1. Juli 2016 gab Bundeskanzler Christian Kern ein Pressestatement zum Spruch des Österreichischen Verfassungsgerichtshof zur Bundespräsidentenwahl ab. | Foto: BKA/Christopher Dunker

Bundeskanzler Kern nimmt Stellung zum Urteil des VfGH.

VfGH-Entscheidung zur Bundespräsidenten-Stichwahl

„Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist zur Kenntnis zu nehmen. Ich möchte mich bei den Verfassungsrichtern bedanken, dass das Urteil so rasch und auf so objektive und transparente Weise gesprochen wurde. Sie haben damit dem Rechtsstaat einen großen Dienst erwiesen. Denn in einer Demokratie darf es keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Wahlen geben“, sagte Bundeskanzler Christian Kern heute, Freitag, nach Bekanntgabe der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl, in einem Pressestatement im Bundeskanzleramt.

„Die Aufhebung der Wahl hat nicht wegen Manipulationen stattgefunden, sondern wegen Formfehlern und nicht korrekter Abwicklung des Wahlvorgangs“, betonte Kern. „Ich möchte auch deutlich darauf hinweisen, dass die Verfassungsrichter betonen, dass die Briefwahl rechtmäßig ist und das Wahlgesetz hier die entsprechende Grundlage bietet, um die Wahlen ordnungsgemäß durchführen zu können.“ Erfreulich sei auch, dass den Wahlbeisitzern dabei keine Schuld zugesprochen wurde. „Das ist klug, weil wir Menschen brauchen, die sich in der Demokratie engagieren.“

„Das Urteil soll kein Anlass für Emotionen und Vorhalte sein. Es zeigt uns vielmehr, dass unser Rechtssatt robust ist und hervorragend funktioniert“, sagte der Bundeskanzler. Er wünsche sich nun einen kurzen Wahlkampf, der nicht von Emotionen getragen sei. „Ich möchte vor allem jetzt die Bürgerinnern und Bürger Österreichs dazu aufrufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, denn es ist ein Grundelement der Demokratie“, unterstrich Kern.

Zur künftigen Abwicklung von Wahlen sagte der Kanzler: „Die gesetzliche Grundlage ist in Ordnung, das heißt, wir müssen diejenigen, die bei der Abwicklung und Umsetzung beteiligt sind, noch einmal minutiös instruieren. Mittelfristig werden wir nach genauer Analyse des Urteils im Parlament zu klären haben, ob das Wahlrecht weiterentwickelt werden muss.“

Auf Nachfrage, ob das Urteil zu einem Imageschaden für Österreich im Ausland führen könne, sagte Kern: „Ich denke, die Arbeit der Verfassungsrichter bringt die Glaubwürdigkeit in Demokratie und Rechtsstaat zurück. Ich würde daher den Imageschaden nicht überbewerten.“

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.