Ehefrau niedergestochen: Vier Monate Haft

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Wegen Körperverletzung ist ein 45-Jähriger am Dienstag am Landesgericht zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte seiner Ehefrau in den Rücken gestochen, die Frau verweigerte die Aussage.

Das Ehepaar dürfte laut Ermittlungen am Nachmittag des 17. Juli in der Wohnung in der Gablenzgasse in Streit geraten sein. Dabei stach der Mann mit einem 18 Zentimeter langen Messer auf die gebürtige Irakerin ein. Wie sich beim Prozess herausstellte, war die Wunde laut Gerichtsmediziner jedoch nur oberflächlich und lediglich zwei Zentimeter tief. Obwohl der Beschuldigte vor seinem Anwalt die Tat zugab, erzählte er vor dem Schöffengericht eine völlig andere Version.

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Er habe durch einen Anruf seines Sohnes, der in Schweden lebt, erfahren, dass Bekannte aus dem Nahen Osten von der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) gefangen genommen und getötet wurden. „Da bin ich hysterisch geworden“, meinte der Iraker, der im Krieg selbst den linken Arm verloren hat. Er schnappte sich ein Küchenmesser und wollte auf sich selbst einstechen. Da wäre ihm seine Frau in die Quere gekommen, behauptete er.

Ehefrau verweigerte Aussage

Der 45-Jährige erwischte die Frau am linken Schulterblatt. Der 17-jährige Sohn, der den Vorfall mitbekam, alarmierte die Rettung. Der junge Mann konnte am Dienstag nicht vor Gericht aussagen, er sitzt gerade selbst in Haft. Die Ehefrau machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Der Mann wurde wegen Körperverletzung rechtskräftig zu vier Monaten bedingt verurteilt. Der 45-Jährige, der seit Juli in U-Haft saß, wurde noch am selben Tag entlassen.