Gefährliche Drohung, Körperverletzung u. Betretungsverbot in St. Andrä/Lav.

Obdachlos
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Im Zeitraum zwischen 15. Jänner 2016 und dem 18. Mai 2016, bedrohte und schlug in einer Asylantenunterkunft in der Gemeinde St. Andrä/Lav., Bez Wolfsberg, ein 29-jähriger Asylwerber aus Afghanistan seine 25-jährige Gattin, sodass sie dabei öfters verletzt wurde.

Nach den Gewaltanwendungen kam es auch zu kurzfristen Freiheitsentziehungen, indem der Täter seine Gattin in die Wohnung einsperrte.

Nach telefonischer Anzeige des Sachverhaltes an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt/WS, ordnete diese die Anzeige auf freiem Fuße an.

Der Asylwerber wurde von seiner Asylunterkunft weggewiesen.

Was wurde vom Vorfall BRUNNENMARKT gelernt?

Das frage ich mich? Sie weisen einen gewalttätigen Asylwerber weg. Sprich, er ist jetzt irgendwo als obdachloser unterwegs. Jeder kann sich denken was hier geschehen kann. Der Täter ohne Wohnadresse, Meldezettel, einfach wieder auf freien Fuß gesetzt.

 

Quelle
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