Industrie: Steuerreform als Startschuss für Strukturreformen nutzen

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IV-GS Neumayer: Steuerreform mit ausgabenseitigen Strukturreformen nachhaltig und wachstumsfördernd finanzieren – Entscheidung für Lohnnebenkostensenkung jetzt

“So sehr wir die breite Entlastung aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie Maßnahmen der Forschungsförderung begrüßen, so dringend sind nun auch Impulse für neue Arbeitsplätze notwendig. Und diese werden durch Unternehmen geschaffen. Die Politik muss eine standortpolitische Trendumkehr herbeiführen, durch einen Beschluss zur substanziellen Reduktion der Lohnnebenkosten, die Senkung muss rasch erfolgen und nicht erst in ein paar Jahren”, betonte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) Mag. Christoph Neumayer anlässlich der heute, Dienstag, beschlossenen Regierungsvorlage zur Steuerreform. Zwar hätten einige der im Begutachtungsentwurf vorgesehenen neuen bürokratischen Belastungen noch abgewendet werden können, dringend notwendige Impulse für Wachstum und neue Arbeitsplätze vermisse man aber auch in der Regierungsvorlage nach wie vor. “Die Steuerreform wird leider nur minimalste positive Auswirkungen auf das Wachstum haben.”

Lohnnebenkosten spürbar senken um Wachstum anzukurbeln

“Im internationalen Standortwettbewerb zeigen viele Staaten, wie man mit einer erfolgreichen Steuerpolitik Wachstum und Arbeitsplätze schafft. Österreich beschreitet hier seit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 kontinuierlich den falschen Weg”, so der IV-Generalsekretär, der hervorhob: “Im sich verschärfenden internationalen Standortwettbewerb ist weder für ein Abzugsverbot für Entgelte über 500.000 Euro, noch für standortschädliche nationale Alleingänge wie bei der Nicht-Absetzbarkeit von Lizenzzahlungen Platz.” Nach der Steuerreform schramme man nun auch beim Spitzensteuersatz nur knapp am Podest vorbei. “Es gibt bloß drei Länder weltweit, die einen noch höheren Spitzensteuersatz haben, während sich Länder wie die Slowakei mit einem Spitzensteuersatz von nur 25 Prozent in unmittelbarer Nähe befinden”, hob Neumayer hervor.

Fatal ist, dass die Steuerreform eine weitere Erhöhung der Lohnnebenkosten für die Unternehmen mit sich bringt, anstatt der versprochenen Entlastung. So wirke etwa die Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage höchst kontraproduktiv. “Angesichts der steigenden Arbeitslosigkeit gehen wir mit dieser Maßnahme in die völlig falsche Richtung. Die Senkung der Lohnnebenkosten darf daher nicht mehr weiter aufgeschoben, sondern muss unverzüglich in Angriff genommen werden”, so Neumayer.

Entschärfungen bei Bürokratie und Verwaltungsaufwand

Gegenüber dem Begutachtungsentwurf konnten einige Verbesserungen erreicht werden. Der komplexe und bürokratische Anwendungsvorrang für Gewinnausschüttungen bei der Einlagenrückzahlung hätte für die Unternehmen einen ebenso hohen Verwaltungsaufwand bedeutet, wie die Anwendbarkeit der Verlustverrechnungsbremse im Körperschaftsteuergesetz. “In beiden Fällen hatte man zunächst weit über das eigentliche Ziel hinausgeschossen und den Unternehmen unnötigen Verwaltungsaufwand aufgebürdet”, so Neumayer. Einige Bestimmungen würden den begrüßenswerten Grundgedanken der Vereinfachung jedoch nach wie vor konterkarieren. Sehr verwaltungsaufwändig sei etwa die Anwendbarkeit der neuen Verteilungs- und Abschreibungsregeln für Immobilien auch für Altbestand. “Hier wird zum wiederholten Mal in bestehende Investitionen eingegriffen. Das damit wachsende Misstrauen in die Standortpolitik ist Gift für das Wirtschaftswachstum”, hob der IV-Generalsekretär hervor.

In der aktuellen Situation benötige man das genaue Gegenteil. “Wir brauchen Planbarkeit und Rechtssicherheit für die Unternehmen. Zudem müssen wird jetzt dringend Schritte in Richtung Vereinfachung und Entbürokratisierung setzen”, appellierte Neumayer an die Politik.

Neue Anteilsvereinigungstatbestände bei der Grunderwerbsteuer problematisch

Die mangelnde Planbarkeit in Österreich werde besonders durch die zweite grundlegende Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes innerhalb weniger Monate vor Augen geführt. “Durch die neuen Anteilsvereinigungstatbestände betreffend Personengesellschaften und Unternehmensgruppen werden viele Betriebsstrukturen versteinert. Es ist bedenklich, wenn eine drohende Steuerbelastung eine Anpassung an betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten unterbindet. Bei der Grunderwerbsteuer stimmt die Richtung definitiv nicht mehr”, so der IV-Generalsekretär. Dass die Begünstigung der altersbedingten Betriebsübergabe nun zumindest auf verschuldete Betriebe ausgedehnt werden soll, werde aber ausdrücklich begrüßt. “Es ist nicht einzusehen, warum innerhalb einer Familie die Übergabe eines verschuldeten Betriebes gegenüber der Übergabe eines kaum fremdfinanzierten Betriebes schlechter gestellt sein sollte”, so Neumayer.

Echter Rechtsschutz bei der Kontensicht notwendig

“Bei der Kontenöffnung ist ein echter Rechtschutz wichtig. Ein Rechtsschutzbeauftragter, der im Nachhinein die Unrechtsmäßigkeit einer Einsichtnahme feststellt, hilft demjenigen, der von der missbräuchlichen Einsichtnahme betroffen ist nicht weiter”, so Neumayer.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.