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Echtes Inkassobüro - aber falsche Aufforderungen?

Cybercrime-Competence-Center
Das Cybercrime-Competence-Center des Bundekriminalamtes warnt | © Bundeskriminalamt

Zahlen Sie binnen 14 Tagen, ansonsten übergeben wir die Forderung unserer Mandantschaft der Rechtsabteilung, welche ohne weitere Verständigung das Verfahren eröffnen wird!

So, oder so ähnlich können Schreiben von Inkassobüros lauten. Es haben schon mehr Leute solche freundlichen Briefe bekommen als man denkt, glaubt man den Schuldnerberatungen. Kann durchaus gerechtfertigt sein, ist kein Weltuntergang wenn es mal nicht so läuft wie geplant.

So es denn stimmt, ist es am besten man kontaktiert sofort das Büro und den genannten Mandanten.
Das dachten sich sicher auch etliche Leute welche in den letzten Tagen Mails vom Geldeintreiber bekamen. Aber es sollte anders kommen:

Bundeskriminalamt warnt vor E-Mails von Inkassobüro

Das Cybercrime-Competence-Center des Bundekriminalamtes warnt vor E-Mails eines Inkassobüros, in denen die Empfänger aufgefordert werden, eine ausstehende Rechnung zu bezahlen. Wird das Dokument in der E-Mail geöffnet, installiert sich eine Schadsoftware.

In der Meldestelle des Cybercrime-Competence-Centers landen zurzeit Mitteilungen über den Erhalt von E-Mails ein, die augenscheinlich von einem Inkassobüro stammen. Dabei wird der Empfänger namentlich angesprochen, und es wird auch eine existente Wohnanschrift angeführt. Die E-Mail informiert über eine nicht bezahlte Rechnung bei einem Online-Händler, der möglicherweise vor kurzem tatsächlich in Anspruch genommen wurde.

Echtes Inkassobüro – aber falsche Aufforderungen?

Die E-Mail beinhaltet für den Empfänger nachvollziehbare Fakten und erscheint realistisch. Auch das angeführte Inkassobüro existiert tatsächlich und bestätigte bereits Dutzende Anfragen von Personen, die diese E-Mail erhalten haben. Das Inkassobüro steht aber in keinem Zusammenhang mit dieser Massenaussendung.

Der E-Mail ist ein Dokument angehängt. Wird es geöffnet, so startet eine Schadsoftware, die zu einer Verschlüsselung der Computer- bzw. Netzwerkdaten führen kann.

Das Cybercrime-Competence-Center des Bundekriminalamtes empfiehlt daher folgende Vorgangsweise:

• Seien Sie vorsichtig beim Erhalt von E-Mails, deren Absender Sie nicht kennen, insbesondere wenn sie angeblich von einem Inkassobüro stammen.

• Bevor Sie in E-Mails angehängte Dateien öffnen oder Web-Links folgen, nehmen Sie telefonisch mit der zeichnenden Firma Kontakt auf und hinterfragen Sie die Anlagen.

• Sollte dies nicht möglich sein, öffnen Sie die Dateien nur in einer gesicherten Umgebung (virtuelle und wiederherstellbare Umgebung oder Sandbox) und auf nicht produktiven Geräten.

• Seien Sie bei der Bekanntgabe Ihrer persönlichen Daten vorsichtig, geben Sie niemals mehr Informationen als notwendig bekannt. Übermitteln Sie keine Ausweiskopien. All diese Daten könnten für den Ursprung des nächsten Betruges zur Verwendung kommen.

• Ändern Sie regelmäßig Ihre Zugangsdaten, verwenden Sie unterschiedliche und komplexe Passwörter für verschiedene Accounts und Anwendungen.

Beachten Sie die Sicherheitshinweise und Tipps, für einen sicheren Umgang mit dem Internet und Schutz vor IT-Kriminalität der Kriminalprävention auf http://www.bmi.gv.at/praevention.


PS von zib:

Wir warnen ja schon länger vor solchen Abzockern – denn es gibt noch etliche Vertreter dieser Spezies: ZB. Abmahn-Anwälte und Bildspinnen senden auch immer wieder Drohbriefe an Website Betreiber um ihnen hohe Beträge (etwa für unerlaubte Bildnutzungen oder vermeintliche Rechtsvergehen gegen e-commerce Gesetze) zu verrechnen.