Lohndumping einschränken und regionale Wirtschaft stärken

Bundeskanzler Faymann: Lohndumping einschränken und regionale Wirtschaft stärken

Zeit im Blick dazu: Der einzig wichtige Schritt in die richtige Richtung. Lohndumping einzuschränken und Arbeit wieder Wertvoll zu gestalten.

Dazu gehört laut Zeit im Blick: Steuersenkung, Lohnsteuer und auch Mehrwertssteuer. Die Höchstbelastung für Unternehmer darf nicht mehr als 30% betragen. Wohungen müssen Leistbar sein und vor allem Leistbar bleiben.

Energie muss eben so Leistbar sein und nicht teurer wie in anderen Ländern.

Baustellenbesuch an der S6 am Knoten Bruck an der Mur

“Öffentliche Vergaben müssen effizient und fair sein. Und ein fairer Zugang bedeutet, dass alle Unternehmen, besonders auch Klein- und Mittelbetriebe, die Möglichkeit haben, öffentliche Aufträge zu bekommen. Durch die geplanten Neuerungen im Vergaberecht will die Bundesregierung Lohndumping einschränken, die regionale Wirtschaft stärken und Arbeitsplätze sichern”, sagte Bundeskanzler Werner Faymann heute, Donnerstag, bei einem Besuch der Baustelle zur Sanierung der Schnellstraße S6 am Knoten Bruck an der Mur.

Daher habe die Regierung die Stärkung des Bestbieterprinzips bereits im Regierungsprogramm verankert und vergangene Woche im Ministerrat beschlossen. “Bei öffentlichen Vergaben soll künftig nicht mehr nur der Preis entscheiden, sondern der Zuschlag wird von einem festgelegten Punktesystem abhängen, bei dem zum Beispiel kürzere Bauzeiten, niedrigere Betriebskosten, geringere Umweltbelastung, höhere Qualitätssicherung und soziale Kriterien eine Rolle spielen. Positiv kann sich dann beispielsweise die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auswirken”, betonte Faymann. Die Stärkung des Bestbieterprinzips berge viele Vorteile, wie etwa einen verringerten Preisdruck auf Unternehmen, die Vermeidung von Preissteigerungen bei der Ausführung durch eine umfassendere Bewertung der Angebote sowie die Berücksichtigung der langfristigen Kosten.

Die Novelle sei gemeinsam mit den Sozialpartnern und unter Einbeziehung der Länder erarbeitet worden. Geplant sei die Behandlung im Parlament für den Herbst und ein voraussichtliches In-Kraft-Treten mit Jahresanfang 2016. Neben der Forcierung des Bestbieterprinzips enthält die Gesetzesänderung auch eine Stärkung der Transparenz im Bereich der Subvergabe. Durch Anpassungen im Bereich “Kleinlosregelung” erhalten KMU einen leichteren Zugang zu Aufträgen im Oberschwellenbereich. “Dadurch kommen nicht nur große Gesamtanbieter zum Zug, sondern auch kleine Gewerbetreibende können so ihre Chancen nutzen und von der direkten Vergabe profitieren”, so der Bundeskanzler.

Im Gespräch mit den an der Sanierung der Mur-Brücke beschäftigten Bauarbeitern betonte Faymann, dass das neue Vergaberecht “unsere hohen Arbeits- und Sozialstandards schützt und Lohn- und Sozialdumping bekämpft. Wer Lohndumping betreibt, wird künftig von öffentlichen Vergaben ausgeschlossen. Das ist gut für die regionale Wirtschaft, die damit besser zum Zug kommt.”

Bilder zu diesem Termin können Sie aus dem Fotoservice des Bundeskanzleramtes http://fotoservice.bundeskanzleramt.at/ kostenfrei abrufen.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.