Neue Gewerbeordnung bringt Erleichterungen für Unternehmen

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Sagt zumindest die SPÖ auf ihrer Webseite.

Die Bundesregierung hat sich  auf eine Modernisierung der Gewerbeordnung geeinigt, die zahlreiche Erleichterungen für Unternehmen bringen und maßgeblich zum weiteren Bürokratieabbau in Österreich beitragen wird. Ein entsprechender Gesetzentwurf geht nun in Begutachtung

Kern: “In Österreich soll es eine Freude sein, Unternehmer zu sein”!

Die neue Gewerbeordnung beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Deregulierung

  • Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht werden: Die Novelle verankert ein One-Stop-Shop-Prinzip: Bau-, Naturschutz-, Wasser- und gewerberechtliche Genehmigung sollen aus einer Hand erfolgen.
  • Gewerbeanmeldungen werden kostenlos
  • Nebenrechte sollen ausgeweitet werden: Der Gewerbeumfang bei den Nebenrechten soll deutlich erweitert werden – bei reglementierten Gewerben auf 15 Prozent, bei den freien Gewerben auf 30 Prozent.
  • Teilgewerbe sollen abgeschafft werden: 19 von 21 bisher reglementierten Teilgewerben werden freigestellt
  • Entscheidungsfristen für Behörden werden verkürzt: Bescheide sollen spätestens innerhalb von vier Monaten (statt bisher sechs) erlassen werden müssen
  • Betriebsanlagen mit geringem Gefährdungspotential sollen schneller genehmigt werden können (z.B. Gasthäuser).
  • Aufwertung der beruflichen Ausbildung: Höhere Einstufung heimischer Meister- und Befähigungsprüfungen im internationalen Vergleichsrahmen

Wird dafür dann von Seiten der WKO noch mehr zugeschlagen?
Die jährliche Grundumlage zum Beispiel? Da quatscht man sich noch nicht aus?

Diese Grundumlage ist für viele ein Graus, weil sie von der WKO kaum Leistung dafür sehen. Und die WKO auch zum großen Teil Betriebsblind ist, viele zahlen für die WKO und werden auch noch schikaniert, wie auch ein Gastwirt in seinem Buch Bestseller schreibt.,

Vieles ist ja noch nicht geklärt, wie die SPÖ ebenfalls schreibt.

Für den Bundeskanzler ist das Ergebnis eine gute Diskussionsgrundlage für weitere Reformmaßnahmen. Offene Punkte, wie die Freigabe traditionell reglementierter Gewerbe (82, rund ein Drittel aller Gewerbescheine), werden weiter geprüft. Ein einheitlicher Gewerbeschein für freie Gewerbe wäre eine wesentliche Erleichterung und ist keine Gefahr für die KV-Zuordnung: Durch die Deklarationspflicht bei der Gewerbebehörde ist weiter transparent, wer welches Gewerbe ausübt und damit welchem KV die Beschäftigten unterliegen. Die Ausdehnung der Nebenrechte ist gut, aber nicht ausreichend, denn das nützt vor allem Unternehmen im streng reglementierten Bereich, aber nicht den freien Gewerben.