Neues Rückkehrhilfeprogramm für Asylwerber

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BFA möchte Attraktivität der freiwilligen Ausreise steigern

Die freiwillige Rückkehr hat in Österreich in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Im Jahr 2015 konnte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) seit Beginn der statistischen Aufzeichnungen die höchste Zahl der freiwilligen Rückkehrer verzeichnen. „Unser Ziel sind 50.000 Außerlandesbringungen bis 2019. Die Steigerung der Attraktivität bei den freiwilligen Rückführungen ist dabei ein wesentliches Element“, sagt Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. Das BFA möchte daher durch mehr Information und Beratung über die bestehenden Unterstützungsleistungen die freiwillige Rückkehr weiter forcieren und steigern.

Ausreisepflichtige Personen sowie Asylwerber und Fremde im laufenden Verfahren können Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe in Anspruch nehmen. Zur bestehenden Rückkehrhilfe bietet das BFA in einem Pilotprojekt Asylwerbern aus Afghanistan, Marokko und Nigeria ein spezielles gestaffeltes Rückkehrhilfeprogramm „Rückkehrhilfe – Ein Neustart mit Perspektiven“ an. Damit sollen afghanische, marokkanische und nigerianische Staatsangehörige zur freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland ermuntert werden.

Zur Unterstützung der freiwilligen Ausreise werden Unterstützungsleistungen (Beschaffung von Reisedokumenten, Reiseorganisation, Übernahme der Reisekosten, medizinische Versorgung während des Transfers) angeboten. Die Höhe der finanziellen Starthilfe orientiert sich an temporären Faktoren – der Fristenlauf beginnt mit der Asylantragseinbringung. Je früher sich der Asylwerber zur freiwilligen Ausreise entschließt, desto höher fällt der Unterstützungsbetrag aus. Entscheidet sich eine Person innerhalb von drei Monaten für die Ausreise, erhält sie 500 Euro, sofern sie keine Beschwerde gegen den Bescheid der Behörde eingelegt hat. Innerhalb weiterer drei Monate verbleiben 250 Euro, während bei längerer Aufenthaltsdauer als einem halben Jahr 50 Euro für die freiwillige Ausreise ausbezahlt werden.„Die freiwillige Rückkehr hat gegenüber der zwangsweisen Rückführung absolute Priorität und Vorrang. Das neue Rückkehrhilfeprogramm soll den Menschen als Anreiz und Unterstützung dienen, freiwillig in ihre Heimat zurückzukehren“, sagte der BFA-Direktor Mag. Wolfgang Taucher. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen. Außerdem können die Leistungen, sollten sie bewilligt werden, nur einmal in Anspruch genommen werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rückkehrberatungsorganisationen Caritas und Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ) beraten interessierte Personen österreichweit individuell über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr und den verschiedenen Unterstützungsleistungen.

Unsere Rückkehrberater werden zunehmend von enttäuschten Asylwerbern aufgesucht, die möglichst rasch zu ihrer Familie und in ihre vertraute Umgebung zurückkehren möchten. Das Pilotprojekt „Rückkehrhilfe – Ein Neustart mit Perspektiven“ unterstützt eine rasche Rückkehr unserer Klienten in die drei ausgewählten Länder und ist damit ein wichtiger Impuls in der Rückkehrberatung“, sagte Günther Ecker vom Verein Menschenrechte Österreich.

Rückkehrwillige Afghanen, Marokkaner und Nigerianer, die in Österreich keinen Asylantrag gestellt haben, werden wie Fremde aus anderen Staaten mit den bisherigen Angeboten bei der freiwilligen Rückkehr unterstützt.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.