ÖBB: Wahlwerbung auf ÖBB Flächen ist verboten

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Regelungen gelten für alle politischen Parteien in gleichem Ausmaß, Problem von Wildwerbung auf ÖBB Flächen.

Aus gegebenem Anlass und im Sinne einer größtmöglichen Transparenz halten die ÖBB zum Thema Wahlwerbung fest:

Die ÖBB haben sich freiwillig dazu verpflichtet, innerhalb von drei Monaten vor einem Wahltag auf Landes- bzw. Bundesebene keinerlei politische Werbung umzusetzen.

Dies betrifft Werbesujets, die eine bestimmte Partei bewerben oder deren Wahlbotschaften kommunizieren genauso wie Verteilungs- und Promotion-Aktionen und das Aufstellen eigener Werbeständer auf ÖBB Grund. Diese Regelungen gelten in gleichem Ausmaß für alle wahlwerbenden Gruppen auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene. Davon nicht betroffen sind öffentliche Termine der ÖBB, in deren Rahmen Amtsträger auftreten.

Politische Verteilaktionen jeglicher Art sind also auf ÖBB Flächen nicht erlaubt. Wenn Verteilaktionen dennoch stattfinden, weisen ÖBB Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort entsprechend der Regelungen darauf hin, diese Verteilaktion einzustellen. Diese Vorgangsweise wird in allen gleich gelagerten Fällen angewendet.

In den letzten Wochen mussten die ÖBB feststellen, dass es zu einem starken Anstieg an nicht genehmigter politischer Werbung von unterschiedlichen Parteien auf ÖBB Grundstücken gekommen ist. Die ÖBB rufen daher alle politischen Parteien dazu auf, Wildwerbung auf ÖBB Flächen umgehend zu beenden.

Die ÖBB werden in einem Schreiben in den kommenden Tagen nochmals alle politischen Parteien auf die Rahmenbedingungen hinweisen und hoffen damit, zu einer stärkeren Sensibilisierung beizutragen.

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