Ordnungsstrafe für FPÖ-Volksanwalt

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Sogar ein Volksanwalt ist vor Strafe nicht geschützt.

Peter Fichtenbauer blieb gerichtlicher Zeugenladung unentschuldigt fern

Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, wurde FPÖ-Volksanwalt Peter Fichtenbauer Mittwoch vergangener Woche mit einer gerichtlichen Ordnungsstrafe in der Höhe von 300 Euro belegt. Fichtenbauer war als Zeuge in einem Verfahren vor dem Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen geladen, ließ den Gerichtstermin aber unentschuldigt platzen. „Ich hatte leider Grippe“, so Fichtenbauer gegenüber „profil“. Das ärztliche Attest werde er umgehend nachreichen.

Fichtenbauer spielt eine Schlüsselrolle in dem Verfahren, das seit Ende 2016 anhängig ist. Wie von „profil“ bereits berichtet, hat der Kaufmann Ernst Neumayer die FPÖ und deren Nationalratsabgeordneten Thomas Schellenbacher auf zwei Millionen Euro geklagt – wegen eines angeblich im Vorfeld der Nationalratswahl 2013 vereinbartem, aber nie ausbezahltem Erfolgshonorar für „Lobbyingleistungen“. Der Kläger behauptet, er habe Schellenbacher 2013 an die FPÖ vermittelt, wobei Fichtenbauer (damals stellvertretender Obmann des FPÖ-Klubs) im Abtausch für eine Kandidatur Schellenbachers zehn Millionen Euro cash für die Partei verlangt habe – wovon Neumayer zwei Millionen bekommen sollte. Laut dem Kläger floss das Geld, nur eben nicht an ihn. Beweise konnte er auch am zweiten Verhandlungstag nicht liefern.

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