Serviererin bekam 4000 Euro offenen Lohn erst nach Einschreiten des Gerichtsvollziehers

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Fast 4000 Euro weniger, als ihr zugestanden wären, bekam eine Serviererin von ihrer Arbeitgeberin, einer Gastwirtin im Innviertel bezahlt. Und das bei einem relativ kurzen Arbeitsverhältnis von nur sieben Monaten als Teilzeitkraft. Die AK Oberösterreich musste das Geld bei Gericht einklagen. Selbst nach einem rechtskräftigen Urteil zahlte die Unternehmerin nicht. Die Serviererin bekam ihr Geld erst nach Einschreiten eines Gerichtsvollziehers.

Die Innviertlerin war von Juli 2014 bis Februar 2015 auf Basis von 20 Wochenstunden bei dem Unternehmen beschäftigt, arbeitete aber viel mehr. Dann wurde sie gekündigt. Bei der Endabrechnung fehlten sowohl das Entgelt für das letzte Beschäftigungsmonat als auch die Entlohnung für zahlreiche Mehr- und Überstunden. Die Frau wandte sich an die Arbeiterkammer um Hilfe. Die AK-Rechtsexpertin stellte fest, dass ihr auch anteilige Sonderzahlungen und die Ersatzleistung für nicht konsumierten Urlaub vorenthalten worden waren, und setzte der Unternehmerin eine Frist zur Begleichung der offenen Ansprüche. Da diese nicht reagierte, musste die AK für die Arbeitnehmerin vor Gericht gehen. Mit Erfolg: Durch die kostenlose AK-Rechtshilfe erhielt die Frau doch noch die ihr zustehenden 3978 Euro.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.