Sie nannten ihn Horror Hans – nun wurde er tot aufgefunden

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Ein Schwerverbrecher, der in der Psychiatrie untergebracht war. Dem aber von dort die Flucht gelang.

Es wurde gerätselt, wo der Horror Hans sei, wochenlang wurde er gesucht.

Horror Hans narrt die Justiz – Schrieben einige Medien. Doch da war dieser Hans schon längere Zeit tot im Wald gelegen.

Kurz zur Vorgeschichte

So schrieb oe24

Das erste Mal für Schlagzeilen sorgte Johann S. 2009, als er drohte, seine Wohnung in Sankt Marein zu sprengen und eine Geiselnahme vortäuschte. Beim darauffolgenden Prozess wurde „Horror-Hans“ für nicht zurechnungsfähig erklärt. Noch im selben Jahr türmte der heute 61-Jährige aus der Landesnervenklinik in Graz.

Zweieinhalb Monate versteckte er sich in einer Höhle im Wald. Nachdem er gefunden wurde, drohte er, sich an Richtern, Staatsanwälten und Polizisten zu rächen. Er wurde nach Wien verlegt.

2011 attackierte „Horror-Hans“ in der Josefstadt eine junge Ärztin und verletzte einen Wachebeamten, der ihr zu Hilfe eilen wollte, lebensgefährlich mit einer selbst gebastelten Stichwaffe.

Patient kam von Ausgang in die Stadt nicht zurück

Johann S. kam nach Göllersdorf in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, wo der rabiate Senior so intensiv behandlet und durch entsprechende Medikamentation eingestellt war, dass die „Wahnsituation nicht mehr behandlungsrelevant war“ (so Göllersdorf-Leiterin Karin Gruber).

Vor zwei Monaten wurde Johann S. in eine betreute Wohngemeinschaft in Graz verlegt, wo er auch regelmäßig Ausgang hatte. Von seinem letzten kam er allerdings nicht zurück. Mittwoch um 17 Uhr hätte S. wieder da sein sollen. Nachdem er nicht erschien, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Warum ist Johann S. getürmt? Hat er doch wieder einen paranoiden und gefährlichen Schub? Oder ist etwas passiert? Es gilt die Unschuldsvermutung.

Ein Schwammerlsucher hat am Freitagabend im steirischen Vasoldsberg (Bezirk Graz-Umgebung) die Leiche eines 61-jährigen Steirers gefunden. Die Polizei schließt Fremdverschulden aus, man geht von einem Suizid aus. Der Mann war als Gewalttäter bekannt geworden, auf sein Konto gehen etwa eine vorgetäuschte Geiselnahme im Jahr 2009 sowie ein lebensbedrohlicher Angriff auf einen Wachbeamten.
Trotz einer lebensgefährlichen Tat, hatte dieser Mensch Freigang  und konnte sich in der Öffentlichkeit bewegen?