SOS Mitmensch: Sachverhaltsdarstellung an Staatsanwaltschaft wegen Krone-Kommentar

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Sehr geehrtes SOS Mitmenschen Team: Ist es wirklich Zielführend Menschen Menschen die verbittert sind, Menschen die Angst haben bei der Staatsanwaltschaft wegen deren Kommentare an zu  zeigen. Ist dies die Mitmenschlichkeit die sie vertreten?

Ich finde das sollte man sich fragen. Die Flüchtlinge sind keine Unschuld Lämmer wenn sie Grenzen durchbrechen, Zelte anzünden, Polizisten und Militär überrennen, auf Autobahnen, Gleisen, Bundesstraßen gehen. In Oberösterreich geschah deshalb ein Tödlicher Unfall. Die Frau die das Auto gefahren hat und nicht zu schnell war wird ein Leben lang an diesen Folgen zu leiden haben.

In unserem Land gibt es Gesetze und viele Flüchtlinge glauben hier in Anarchie leben zu können. Das ist OK?

Überprüfung, ob Verhetzung und/oder wissentliche Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte vorliegt so SOS Mitmensch, Mitmenschlichkeit gilt nur für Flüchtlinge und Migranten?

Wer kümmert sich um diese Frau die Menschen (Flüchtlinge) überfahren hat weil diese sich auf der Staße bewegten und es Nacht war?
Wer kümmert sich um die Menschen die Angst haben?
Wer kümmert sich um die Armen. Kranken Menschen die in Österreich leben?
Wer kümmert sich um die Pensionisten, Arbeitslosen, Behinderten in diesem Land?

Wo man zuerst sagte hier ist kein Geld mehr da ist plötzlich das Geld da?
Ja werden sogar Milliarden, Millionen gezahlt? Plötzlich geht es doch?

Doch hier die ganze Apa Meldung von SOS Mitmensch.

SOS Mitmensch: Sachverhaltsdarstellung an Staatsanwaltschaft wegen Krone-Kommentar

Überprüfung, ob Verhetzung und/oder wissentliche Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte vorliegt

SOS Mitmensch hat der Staatsanwaltschaft Graz eine Sachverhaltsdarstellung bezüglich eines Kommentars des Chefredakteurs der steirischen Kronenzeitung übermittelt. Es sei zu prüfen, ob der Kommentar unter den Verhetzungsparagraphen (§ 283 StGB) und/oder unter die wissentliche Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte (§ 276 StGB) falle, so die Menschenrechtsorganisation.

Der Chefredakteur der steirischen Kronenzeitung, Christoph Biró, hatte in der Sonntagsausgabe seines Blattes eine Reihe an Behauptungen über angebliche schwere Übergriffe, Verbrechen, unsittliche Verhaltensweisen und provokative Aktionen von in Österreich ankommenden syrischen und afghanischen Flüchtlingen aufgestellt. Für keine einzige seiner schweren Anschuldigungen nannte Biró jedoch eine Quelle oder einen Beleg. Weder der Landespolizeidirektion Steiermark noch der ÖBB liegen Kenntnisse über die von Biró behaupteten Vorfälle vor.

“Der Chefredakteur der steirischen Kronenzeitung hat sich in übler Stimmungsmache gegen Flüchtlinge betätigt. Er hat in pauschalierender Weise Gerüchte über Flüchtlinge gestreut und damit Angst und Misstrauen gegen Schutzsuchende geschürt. Für keines dieser Gerüchte gibt es bisher einen Beleg”, erklärt Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch.

Pollak betont, dass Meinungsfreiheit ein sehr hohes Gut sei, es zugleich aber “vollkommen zu Recht” Gesetze gegen Verhetzung und gegen die wissentliche Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte gebe. “Verhetzung ist keine Meinung, sondern ein Akt der verbalen Gewalt. Diese verbale Gewalt ist oftmals die Vorstufe zu physischer Gewalt. Auch die Verbreitung falscher, angsteinflößender Gerüchte ist alles andere als eine harmlose Angelegenheit. Daher ist es wichtig, dass die Staatsanwaltschaft prüft, ob Herr Birò eine Straftat gesetzt hat”, so Pollak.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.