„Sprachmängeln” gekündigt! AK erkämpfte 31.000 Euro Kündigungsentschädigung

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Weil sie zu schlecht deutsch sprach, wurde sie gekündigt  die Arbeiterkammer erkämpfte für die Reinigunskraft 31.000 Euro.

Eine Nachzahlung von 31.600 Euro erkämpfte die AK für eine Reinigungskraft aus dem Bezirk Vöcklabruck, der vom ihrem Arbeitgeber übel mitgespielt worden war. Mehr als 20 Jahre lang hatte die 55-Jährige zur vollen Zufriedenheit in einem großen Betrieb gearbeitet, dann wurde sie ohne Angabe von Gründen gekündigt.

Dienstgeberkündigungen ohne Rücksicht auf die Situation der Betroffenen sind in der AK-Rechtsberatung leider keine Seltenheit. „Dieser Fall zeigt allerdings ein ganz besonders hohes Ausmaß an sozialer Härte. Wir haben daher die Kündigung als sozialwidrig angefochten und so für die Frau zumindest eine angemessene Entschädigung erstritten“, sagt AK-Präsident Dr. Kalliauer.

Trotz des Alters und der langen Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmerin hielt es die Firma nicht einmal für nötig, die Kündigung zu begründen. Offensichtlich wollte sie einfach auf Kosten der Frau Geld sparen. Denn die Reinigungskraft war nach dem Kollektivvertrag der Chemischen Industrie beschäftigt und hatte nach 20 Jahren im Unternehmen relativ gut verdient.

Erst nachdem die Arbeiterkammer den Fall vor Gericht gebracht hatte, lieferte der Arbeitgeber eine abenteuerliche Begründung für die sozialwidrige Kündigung: Die Frau spreche nicht gut genug Deutsch. 20 Jahre lang war das aber offenbar kein Problem gewesen!

In zweiter Instanz gewann die AK das Verfahren. Die Firma hätte die langjährige Mitarbeiterin nicht kündigen dürfen und musste ihr die beträchtliche Summe von 31.600 Euro nachzahlen.

Hier ein weiterer Bericht dazu.

 

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