Teilpension soll Menschen länger in Beschäftigung halten

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Sozialausschuss beschließt Regierungsvorlage, Opposition bezweifelt Sinnhaftigkeit der Maßnahme

Wer alle Voraussetzungen für eine Korridorpension erfüllt, aber noch einige Zeit in reduzierter Form weiterarbeiten will und sich mit seinem Betrieb einigt, kann künftig eine Teilpension in Anspruch nehmen. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute eine entsprechende Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes gebilligt. Für Gehaltseinbußen ist ein 50%-iger Lohnausgleich vorgesehen. Dem von Sozialminister Rudolf Hundstorfer vorgeschlagenen Entwurf stimmten SPÖ, ÖVP und Team Stronach zu, FPÖ, Grüne und NEOS zeigten sich unzufrieden und sprachen von einer falschen Prioritätensetzung. Die Maßnahme sei Teil eines Gesamtpakets, meinte Sozialminister Rudolf Hundstorfer, und soll dazu beitragen, die Menschen länger im Erwerbsprozess zu halten. Auf der Tagesordnung standen auch eine Reihe von Oppositionsanträgen, die teilweise vertagt, teilweise abgelehnt wurden.

SPÖ und ÖVP: Teilpension ist weiteres wichtiges Puzzlestück in einem Gesamtpaket

Erklärtes Ziel der Gesetzesnovelle ist es, ältere ArbeitnehmerInnen zu motivieren, mit Erreichen der Korridorpension nicht aus dem Arbeitsleben auszuscheiden, sondern mit einer reduzierten Arbeitszeitverpflichtung bis zur Regelpension weiterzuarbeiten. Die Arbeitszeit kann zwischen 40% und 60% reduziert werden, obere Grenze für den Lohnausgleich ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage. Dem Arbeitgeber werden sowohl der Lohnausgleich als auch die Kosten für die Weiterzahlung der vollen Sozialversicherungsbeiträge zur Gänze ersetzt. Da es für Frauen aufgrund ihres früheren Pensionsalters keine Korridorpension gibt, kommt die Regelung vorerst nur Männern zugute.

Die Teilpension kann auch nahtlos an eine Altersteilzeit-Vereinbarung anschließen, allerdings nur dann, wenn eine kontinuierliche Arbeitszeitreduktion und nicht die Blockvariante der Altersteilzeit gewählt wurde. Gemeinsame Höchstdauer für Altersteilzeit und Teilpension sind fünf Jahre. Finanzieren soll sich die Teilpension den Berechnungen des Sozialministeriums zufolge selbst, da den Kosten für den Lohnausgleich Einsparungen durch eine geringere Inanspruchnahme der Korridorpension gegenüber stehen.

Der Sozialsprecher der ÖVP, August Wöginger, hielt es für unbedingt notwendig, ein langsames Ausgleiten aus dem Erwerbsleben zu fördern. Durch die vorliegende Novelle sei gewährleistet, dass all jene, die länger arbeiten wollen, dies auch können, und noch dazu zu besseren Bedingungen sowohl für die ArbeitnehmerInnen als auch die ArbeitgeberInnen. Von einer sehr positiven Maßnahme, die Teil eines Gesamtpakets sei, sprach seine Fraktionskollegin Gertrude Aubauer.

SPÖ-Vertreter Markus Vogl gab zu bedenken, dass es sich um ein freiwilliges Angebot handelt und dass man froh sein müsse, wenn ArbeitgeberInnen bereit sind, diese Möglichkeit auch zu nutzen. Die Regelung führe zu einer Win-Win-Situation, war Johann Hechtl (S) überzeugt, und verhindere, dass ältere ArbeitnehmerInnen öfters in den Krankenstand gehen müssen. Auf diese Weise haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, ihre Qualifikationen bis zur Erreichung der Alterspension in den Betrieb einzubringen. Josef Muchitsch (S) erinnerte daran, dass es das erklärte Ziel der Regierung sei, das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Da in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gerade ältere ArbeitnehmerInnen Probleme bekommen, brauche es Anreize in diesem Bereich.

NEOS, Grüne und Freiheitliche: Falsches Instrument zur Lösung der Probleme älterer ArbeitnehmerInnen

Gerald Loacker von den NEOS nahm einen sehr kritischen Standpunkt in Bezug auf die geplante Teilpension ein, da es sich dabei seiner Meinung nach um einen Etikettenschwindel handelt. Nur jene Personen, die jetzt schon eine kontinuierliche Altersteilzeit in Anspruch nehmen, werden die Regelung nutzen können, zeigte er auf. Aufgrund der Altersgrenze seien davon zudem die Frauen ausgeschlossen. Er hielt auch die vom Ministerium vorgelegte Kostenkalkulation für wenig glaubwürdig und rechnete mit höheren Ausgaben, die wieder einmal die junge Generation zu tragen hätte. Loacker trat in einem -mehrheitlich abgelehnten – Entschließungsantrag seiner Partei auch für die Abschaffung der Blockvariante der Altersteilzeit ein, die lediglich eine subventionierte Frühpension darstelle, um das statistische Pensionsantrittsalter zu erhöhen. In einem weiteren Antrag, der vertagt wurde, plädierte der NEOS-Mandatar dafür, ältere ArbeitnehmerInnen vom geltenden erhöhten Kündigungsschutz auszunehmen, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Einstellung älter als 50 Jahre waren, um ihre Jobchancen am Arbeitsmarkt zu verbessern

Abgeordneter Josef Muchitsch machte seinen Vorredner darauf aufmerksam, dass es in manchen Branchen – wie etwa im Baugewerbe -praktisch nicht möglich sei, geblockte Varianten der Altersteilzeit zu wählen.

Judith Schwentner von den Grünen äußerte sich ebenfalls sehr skeptisch zur Regierungsvorlage und sprach von einem falschen Instrument zum jetzigen Zeitpunkt. Dermaßen hohe Mittel für eine kleine Gruppe auszugeben sei verfehlt; vielmehr sollten andere Maßnahmen ergriffen werden. Dieser Meinung schloss sich auch Birgit Schatz (G) an, die eine falsche Prioritätensetzung beklagte. Außerdem sei es zu spät, erst kurz vor der Pensionierung Angebote zu machen, argumentierte sie. Ansetzen müsste man schon im Laufe des Erwerbslebens, und zwar in Form von Sabbaticals, Bildungskonto, Neugestaltung der Lebensarbeitszeit etc.

Außerdem wollen die Grünen dezidiert gesetzlich festgeschrieben wissen, dass ein Anspruch auf eine Alterspension, eine Korridorpension oder eine Schwerarbeitspension für sich allein kein Kündigungsgrund sein darf. Mit einer solchen Bestimmung könnte man nicht nur das durchschnittliche Pensionsantrittsalter erhöhen, sondern auch Diskriminierungen von Frauen aufgrund ihres niedrigeren gesetzlichen Pensionsalters unterbinden, argumentierte Abgeordnete Judith Schwentner unter Bezugnahme auf einen G-Entschließungsantrag, der schließlich vertagt wurde.

Von einer “Placebo-Vorlage” sprach Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F), weil man damit verhindern wolle, dass noch mehr ältere Menschen in der Arbeitslosenstatistik aufscheinen. Die Regelung sei vielleicht gut gemeint, aber nicht sinnvoll, urteilte die Rednerin. Besser wäre es gewesen, ausreichend Mittel für die Qualifizierung und Weiterbildung zur Verfügung zu stellen. Schließlich wies sie noch darauf hin, dass gar nicht so wenige Angestellte gedrängt werden, in die Altersteilzeit zu gehen, obwohl sie das gar nicht wollen. Realität sei auch, dass derzeit ein enormer Verdrängungswettbewerb herrscht, auf den mit einer Anpassung der Lohnnebenkosten von älteren ArbeitnehmerInnen reagiert werden muss, forderte FPÖ-Vertreter Peter Wurm

Als einzige Oppositionspartei stimmte das Team Stronach der Vorlage zu. Waltraud Dietrich hielt es für positiv, dass das Modell auf einer Vereinbarung zwischen den ArbeitnehmerInnen und den ArbeitgeberInnen basiere. Sie wolle dann nicht unterstellen, dass dabei keine guten Lösungen zustande kommen.

In einer weiteren Wortmeldung erläuterte Gerald Loacker (N) einen Antrag seiner Partei auf Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes, der von keiner anderen Fraktion unterstützt und somit abgelehnt wurde. Er setzte sich darin für die weitgehende Eliminierung des Senioritätsprinzips ein. Geht es nach den NEOS, sollen ab 2021 innerhalb einer Verwendungs- und Beschäftigungsgruppe höchstens fünf automatische Gehaltsvorrückungen zulässig sein, wobei die größten Gehaltssprünge am Anfang der Berufslaufbahn stehen müssten. Das wäre auch im Sinne älterer ArbeitnehmerInnen, die es derzeit wegen der steilen Gehaltskurve am Arbeitsmarkt schwer hätten, argumentierte Loacker. Gerade in jenen Branchen, in denen das Senioritätsprinzip besonders wirke, steige nämlich auch die Arbeitslosenquote bei den über 45-Jährigen.

SPÖ-Mandatar Markus Vogl lehnte diesen Vorschlag ab, da der Gesetzgeber den Sozialpartnern, die für die Ausverhandlung der Kollektivverträge zuständig sind, nichts vorschreiben sollte.

Hundstorfer: Die Vorlage steht unter dem Motto “Bleibe länger!”

Sozialminister Rudolf Hundstorfer informierte eingangs darüber, dass derzeit 20.000 Personen in Altersteilzeit sind, wobei 13.000 die kontinuierliche und 7.000 die geblockte Variante gewählt haben. Da nur 450 davon zwischen 62 und 65 Jahre alt sind, habe man sich entschlossen, weitere Schritte, wie eben die zur Diskussion stehende Teilpension, zu setzen. Die ExpertInnen gehen davon aus, dass es sich um ein relativ kostenneutrales Modell handelt.

Diese Maßnahme sei zudem nur Teil eines Gesamtpakets, betonte der Minister, der u.a. noch auf die Beschäftigungsinitiative “50+” des AMS sowie auf die intensiven Qualifizierungsmaßnahmen, für die bis Ende des Jahres insgesamt 550 Mio. € vorgesehen sind, hinwies. So sei es heuer bereits gelungen, 61.000 Personen über 50 wieder in Beschäftigung zu bringen, zeigte er sich erfreut.

Das von einigen Abgeordneten angesprochene Fachkräftestipendium wurde auf Antrag der AMS-ExpertInnen umgewidmet, da die ursprüngliche Intention nicht erreicht wurde und ein Mitnahmeeffekt von 80% gegeben war. Die Mittel seien jedoch nicht verschwunden, sondern werden nur für andere Förderungen bereitgestellt.

Was die Vorschläge und Forderungen der NEOS betrifft, so gab Hundstorfer zu bedenken, dass es die höchsten Beschäftigungsquoten von über 60-Jährigen gerade in jenen Branchen gibt, wo das Senioritätsprinzip stark verankert ist, nämlich Banken, Versicherungen etc. Den niedrigsten Beschäftigungsanteil weisen etwa der Handel oder das Baugewerbe auf. Außerdem sei der Kündigungsschutz von über 50-Jährigen – zum Leidwesen der Gewerkschaften – in Österreich geringer ausgeprägt als in vielen anderen europäischen Ländern. Hinsichtlich der geblockten Variante der Altersteilzeit machte der Minister geltend, dass dies von vielen Menschen, die täglich weite Strecken zur Arbeit pendeln müssen, gewünscht werde. Ihm persönlich sei – u.a. aus arbeitsmedizinischen Gründen – auch die kontinuierliche Variante lieber.

Dem Abgeordneten Peter Wurm (F) hielt der Minister entgegen, dass bei über 60-Jährigen beispielsweise keine Beiträge für die Arbeitslosenversicherung mehr abgeführt werden müssen; diese Maßnahme habe jedoch keinen einzigen zusätzlichen Job geschaffen. Auf eine Wortmeldung der Abgeordneten Dagmar Belakowitsch-Jenewein hin, stellte Hundstorfer fest, dass über 63-Jährige gar nicht in der Arbeitslosenstatistik aufscheinen können, da sie in der Regel keinen Arbeitslosenbezug mehr erhalten.

FPÖ fordert klares Bekenntnis zum System der Hinterbliebenenpension

Zwei Anträge der FPÖ und ein Antrag des Team Stronach lagen dem Ausschuss zum Thema Pensionen vor. Konkret drängte die FPÖ auf eine Reform der beim Sozialministerium eingerichteten Pensionssicherungskommission, deren Aufgabe es unter anderem ist, den Richtwert für die jährliche Pensionserhöhung zu errechnen und regelmäßig Berichte über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung zu erstellen (836/A(E)). Zudem mahnte sie ein klares Bekenntnis von Sozialminister Rudolf Hundstorfer zum bestehenden System der Hinterbliebenenpension ein (1179/A(E)). Team-Stronach-Klubobfrau Waltraud Dietrich urgierte einen Deckel für Pensionserhöhungen – wer eine Pension über der ASVG-Höchstgrenze bezieht, soll künftig auf die jährliche Pensionsanpassung verzichten müssen (960/A(E)). – Alle drei Anträge wurden mehrheitlich vertagt. (Fortsetzung

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.