Vergewaltigung in Tulln

Strengerer Maßstab bei U-Haft
Foto: Pixabay Strengerer Maßstab bei U-Haft

In den späten Abendstunden des 25. April 2017 wurde eine 15-jährige Tullnerin im Stadtgebiet von Tulln von drei vorerst unbekannten Tätern auf dem Nachhauseweg verfolgt.
Nachdem sie das Opfer eingeholt hatten, packten zwei der Täter das Mädchen an der Schulter, ein weiterer hielt ihr den Mund zu. In weiterer Folge vergewaltigten zwei der Männer das Mädchen, bevor sich dieses losreißen und flüchten konnte. Zwei der Täter verfolgten sie und holten sie auf einem unbewohnten Grundstück ein. Dort erfolgte ein neuerlicher sexueller Übergriff.
Nachdem die Täter von ihrem Opfer abgelassen hatten, lief das Opfer nachhause. Erst am Morgen des 26. April vertraute sie sich einer Verwandten an und es wurden Untersuchungen im Universitätsklinikum Tulln durchgeführt.
Laut Täterbeschreibung durch das Opfer handelte es sich um dunkelhäutige männliche Personen, vermutlich ausländischer Herkunft. Neben den sofortigen Ermittlungen bezüglich der Ausforschung der Täter wurde seitens des Bezirkspolizeikommandos Tulln die Polizeipräsenz um die Asylunterkünfte erhöht.
Die Ermittlungen durch das Landeskriminalamt Niederösterreich, Ermittlungsbereich Sittlichkeitsdelikte, konzentrierten sich auf Asylunterkünfte im Bereich Tulln. Dort wurden über Anordnung der Staatsanwaltschaft St. Pölten DNA-Proben von den männlichen Unterkunftsnehmern dreier Containerdörfer (34 Personen) und von 25 privat untergebrachten Asylwerbern genommen. Um die erste Phase der Ermittlungen nicht zu gefährden (Abnahme von DNA-Vergleichsproben), wurde vorerst von einer Publikation des Sachverhaltes abgesehen.
Die durch das Landeskriminalamt Niederösterreich abgenommenen DNA-Proben wurden bereits zur Auswertung übermittelt. Das Ergebnis steht noch aus.

Mittlerweile konnte ein Asylant Afghanischer Abstammung in Untersuchungshaft genommen werden.

Quelle
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