
Es war ein schrecklicher Unfall
Oder war es doch Mord? Die Frau soll ja laut Medienberichten gestanden haben!
Nur für Medien muss, wenn diese auch gestanden hat und dies vielleicht sogar unterschrieben hat, weiter die Unschuldsvermutung gelten.
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung darf man so gut wie nichts berichten.
Was gleichzeitig aber gegen die Pressefreiheit und Meinungsfreiheit in einem demokratischen Land zutiefst verstößt.
Es verstößt auch zutiefst, was man mit einer anderen Mutter und ihrem Kind (4) getan hat.
Hafttauglichkeit wird geprüft
Die ebenfalls gebürtige Rumänin, die in Vorarlberg wohnhaft ist, liegt weiterhin mit Verletzungen im Klinikum Klagenfurt, wo sie auch einvernommen wurde. „Wir prüfen gerade, ob wir sie in das Gefängnis überstellen können“, sagt Kitz im Gespräch mit der „Krone“.Ermittlungen wegen zweifachen Mordes
Wie bereits am Sonntag bekannt wurde, kannten das Opfer und die Lenkerin einander.…Quelle
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