Grob fahrlässige Tötung

Kronen Zeitung: Ein 60 Jahre alter Kärntner ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Tötung eines Polizisten und fahrlässiger Körperverletzung nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 1500 Euro und fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann war im Jänner mit überhöhter Geschwindigkeit bei Dunkelheit ungebremst in eine abgesicherte Unfallstelle auf der Südautobahn gekracht.

Der nun arbeitslose Berufskraftfahrer beteuerte vor Richterin Sabine Roßmann, nicht müde gewesen zu sein. Er war mit seinem Renault Espace auf dem Rückweg von einem Besuch in Deutschland. Während der siebeneinhalbstündigen nächtlichen Fahrt hätten er und seine Frau mehrmals pausiert, sagte der Angeklagte. In den frühen Morgenstunden war man nahe der Heimatstadt Klagenfurt. Bei Pörtschach habe er die Bremslichter der Kolonne auf dem linken Fahrstreifen gesehen und bremsen wollen, habe aber seinen rechten Fuß nicht bewegen können. “Ich zerbreche mir bis heute den Kopf darüber, ich weiß nicht warum.”

Dann sei alles rasend schnell gegangen. Er habe einen Auffahrunfall verhindern wollen und deshalb auf den Pannenstreifen gelenkt, dann versucht, durch die Unfallstelle hindurchzufahren. Laut Gutachten touchierte der Van mit Tempo 133 ungebremst ein zur Sicherung der Unfallstelle platziertes Asfinag- Fahrzeug. Danach erfasste der Renault einen 54- jährigen Polizisten frontal und schleuderte ihn gegen einen Abschleppwagen. Er starb, ein Mitarbeiter des Abschleppdiensts wurde schwer verletzt, ebenso die Ehefrau und Beifahrerin des Angeklagten. Ihm selbst passierte so gut wie nichts.

“Habe selbst meinen Sohn bei Verkehrsunfall verloren”

Der Verteidiger sprach von einem “schicksalhaften Ereignis” und argumentierte gegen eine grobe Fahrlässigkeit. Der Angeklagte selbst sagte, dass es ihm sehr leidtue, was passiert sei. “Ich weiß, wie es den Angehörigen geht. Ich habe selbst meinen 19- jährigen Sohn durch einen Verkehrsunfall verloren.” Der Kärntner nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Plötzlich konnte er den rechten Fuß nicht mehr bewegen?

Wir kennen alle das einen der Fuß einschlafen kann, doch dies löste die Kette des Schicksals aus. Hier zeigt sich eine Verkettung unglücklichster Umstände.

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