Ein mildes Urteil.
Mord konnte keiner bewiesen werden, nur Störung der Totenruhe.
Im Fall jenes Steirers bei dem einen einbetonierte Frau gefunden wurde, sprach jetzt das Landesgericht ihr Urteil.
Kronen Zeitung: Der langwierige und höchst skurrile Fall rund um eine einbetonierte Frauenleiche in der Obersteiermark hat am Donnerstag im Straflandesgericht Leoben in einer außergewöhnlich kurzen Verhandlung nach gerade einmal zehn Minuten sein Ende gefunden. Der wegen Störung der Totenruhe angeklagte Steirer war geständig und wurde zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt.