Bei vielen anderen Medien gilt diese allerdings nicht!
Bei uns gilt die Unschuldsvermutung!
Ein erst 14-Jähriger soll seinen über 30-jährigen Bruder getötet haben?
Spekulationen über Tathergang, Motiv gibt es in Medien genug!
Schuldig erst, wenn man bei Gericht eine rechtskräftige Strafe ausgesprochen hat. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung!
Polizeibericht: Verdacht des Mordes | 14-Jähriger umfassend geständig
Trotzdem hat für Medien und Blogger die Unschuldsvermutung zu gelten.
Kindberg. – Ein Jugendlicher (14) steht im Verdacht, seinen 36 Jahre alten Bruder getötet zu haben. Die mutmaßliche Tatwaffe wurde sichergestellt. Der 14-Jährige ist umfassend geständig.
Die Rettung setzte die Landesleitzentrale der Polizei kurz nach 13.30 Uhr darüber in Kenntnis, dass Einsatzkräfte in einem Wohnhaus eine leblose Person vorgefunden hätten. Aufgrund der Verletzungen gehe man von einer Straftat aus. Mehrere Streifen der Polizei begaben sich umgehend zum Tatort. Zeitgleich wurde eine Alarmfahndung ausgerufen.
Alarmfahndung
Ersten Ermittlungen zufolge gelang es, eine Täterbeschreibung des möglichen Tatverdächtigen zu eruieren. Bereits kurze Zeit darauf konnten Polizisten…
Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)