15 Jahre für Frau die Freund erstach

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“Tut mir total leid”
Doch die Geschworenen sahen einstimmig den Tatbestand des Mordes erfüllt. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diesen Schuldspruch. Der Angeklagten war die dafür verhängte Strafe von 15 Jahren zu hoch, der Staatsanwaltschaft zu niedrig, darum beriefen beide. Das Oberlandesgericht wertete in der Verhandlung am Montagnachmittag die mildernden Umstände höher als das Landesgericht, dafür sah es aber auch im Ersturteil nicht berücksichtigte erschwerende Umstände. Deshalb blieb es beim bisherigen Strafausmaß. Die Angeklagte, die zuvor noch betont hatte, dass ihr die Tat “total” leidtue, nahm das Urteil äußerlich ungerührt zur Kenntnis.

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