Ermittlungen wegen gefährlicher Drohung: Ausgerechnet gegen einen ÖVP Funktionär

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Die ÖVP bedauert diesen angeblichen Vorfall, es muss die Unschuldsvermutung gelten und der Beschuldigte kann nicht nur dagegen berufen, sondern er kann es als üble Nachrede hinstellen und kann sogar eine Gegenklage setzen, bzw. die Medien klagen, die davon heute…

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