Wegen der großen Anzahl der nach Australien ausgewanderten ÖsterreicherInnen gibt es bereits seit 1992 ein Sozialversicherungsabkommen mit Australien. Durch das Abkommen über soziale Sicherheit können – für die Unternehmen kostspielige -Doppelversicherungen bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz vermieden werden. Zudem sind die im jeweils anderen Staat zurückgelegten Versicherungszeiten für einen Pensionsanspruch zusammenzurechnen. Das Sozialversicherungsabkommen mit Australien gibt es bereits seit 1992, durch zwei Zusatzabkommen 2001 und 2010 ist die Rechtslage jedoch unübersichtlich geworden. Heute wurde im Ministerrat eine Neufassung beschlossen, durch die die zwischenstaatliche Rechtslage klarer gemacht werden soll.
So soll nun auch die neuesten Rechtsentwicklungen (z.B. Pensionsberechnung nach dem Modell, das innerhalb der EU verwendet wird) auch für Australien umgesetzt werden. In Österreich erhalten derzeit 879 Personen eine australische Pensionsleistung aufgrund des Abkommens (diese würde ohne Abkommen nicht gewährt werden) und Österreich exportiert derzeit in 7.736 Fällen Pensionen nach Australien, wovon auch viele in Australien lebende ÖsterreicherInnen profitieren.