Finanzministerium bestätigt in Antwortschreiben Erleichterungen
“Nach zahlreichen Gesprächen können wir nun einen ersten Etappensieg verzeichnen. Das Finanzministerium teilte unserem Verband in einem Antwortschreiben mit, dass es nicht notwendig ist, für Feste, die wenige Tage im Jahr – außerhalb der Betriebsstätte -stattfinden, eine eigene gesonderte Registrierkasse anzuschaffen”, berichtet Johannes Schmuckenschlager, Präsident des Österreichischen Weinbauverbandes.
Im Antwortschreiben wurde auch darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die Belegerteilungspflicht bei der Nacherfassung auf der Betriebstätte nicht alle Daten einzeln eingegeben werden müssen, sondern ein Verweis auf die jeweilige Belegdurchschrift genügt.
Landesrat Stephan Pernkopf bedankt sich für den Einsatz des Weinbauverbandes und betont einmal mehr die enorme Bedeutung der Wein- und Brauchtumsfeste für die niederösterreichische Kultur- und Lebensweise. “Die Bürokratie darf die Wertschöpfung und Lebensqualität im ländlichen Raum nicht gefährden. Ich freue mich über diesen ersten sichtbaren Schritt und das Einlenken in die richtige Richtung”, so Pernkopf.
Der Weinbauverband und der NÖ Bauernbund setzen sich seit Wochen für die Rettung der österreichischen Wein- und Brauchtumsfeste ein. “Diese bäuerlichen Feste sind ein bindendes Element in der Partnerschaft zwischen Konsumenten und Produzenten sowie eine wichtige Werbemöglichkeit für unsere kleinen landwirtschaftlichen Betriebe. Gefordert wird schlicht und einfach eine praktikable Umsetzung der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht”, betont auch NÖ Bauernbunddirektorin Klaudia Tanner.
“Im Zentrum unserer Kritik steht die stetig zunehmende Bürokratie. In unzähligen Bereichen der heimischen Wirtschaft ist die Grenze der Zumutbarkeit erreicht – es braucht einen Kurswechsel. Wir werden uns noch weiter intensiv für die Rettung unserer Brauchtumsfeste stark machen. Es darf nicht sein, dass wir das gesellschaftliche Leben am Land durch gesetzliche Konstruktionen abschaffen. Wir brauchen rasch praktikable Lösungen, und das nicht nur im Bereich der Registrier-und Belegerteilungspflicht”, so Schmuckenschlager.