Der Handel wird für alles verantwortlich gemacht. Der Handel muss zahlen, am Ende zahlen auch die Kunden mehr als drauf. Sowie die Mitarbeiter die ebenfalls mehr als draufzahlen.
Gesetz gegen Shrinkflation erfüllt AK-Forderung nach mehr Transparenz bei Lebensmittelpreisen und Packungsgrößen
Mit dem am Mittwoch beschlossenen Gesetz gegen Shrinkflation wurde eine Forderung der Arbeiterkammer Oberösterreich erfüllt. Durch schrumpfende Füllmengen von Packungen bei gleichbleibenden Preisen wurden Konsument:innen vielfach getäuscht. Vor allem einkommensschwache Familien, die den größten Anteil des Haushaltseinkommens für Lebensmittel ausgeben, wurden dadurch zusätzlich belastet.
Shrinkflation bedeutet, dass zwar der Preis eines Produkts gleich bleibt, der Inhalt aber schleichend reduziert wird. Im November 2024 hatte die AK Oberösterreich die Bundesregierung und die Ministerin für Konsumentenschutz aufgefordert, klare und praktikable gesetzliche Regelungen zu schaffen, wieviel Luft verpackt werden darf und ab wann Hersteller von Mogelpackungen mit Konsequenzen rechnen müssen. Um Konsument:innen ausreichend vor Irreführungen durch nicht erkennbare Füllmengen-Änderungen zu schützen, sollte ein verpflichtender, auffälliger Änderungsvermerk auf der Vorderseite des Produktes vorgeschrieben werden.