Beim Prozess ging es um viele Fragen: Mord, Notwehr(-überschreitung), Störung der Totenruhe
Als es wegen der Zinseinnahmen zum Streit kam, soll der Senior den Ziehsohn in einem Wald im Murtal mit dem Messer bedroht haben. G. konnte dem Senior das Messer entreißen und stach zweimal zu, weil er in einer Ausnahmesituation war. Die Tötungsabsicht bestreitete er.
Sein Freund Philipp R. half ihm bei der Entsorgung der Leiche (und stand wegen Störung der Totenruhe vor dem Richter). Nach den Ereignissen “wollten sie sich betäuben, um die Sache zu vergessen”. Dafür besuchten mit der Kreditkarte des Verstorbenen mehrere Lokale in Bratislava und tranken reichlich Alkohol. Der Komplize zeigte sich geständig, auch Daniel G. gab alles zu – bis auf den Mord, der für ihn nur ein Unfall war. Der Geschworenensenat verurteilte den Angeklagten zu lebenslanger Haft.
Sein Komplize wurde zu 15 Monaten bedingt verurteilt. Urteile nicht rechtskräftig.
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