Diese Hinweise der Polizei Burgenland gelten für alle Hexen und ihre Meister, Vampire, Skelette wie sonstige Grusel-Gestalten. Und natürlich auch im übrigen Österreich …
Halloween: Nicht alle Streiche sind verboten – aber viele!
Die burgenländische Polizei warnt vor Sachbeschädigungen und Ruhestörungen anlässlich des Gruselfestes „Halloween“ und ersucht Erziehungsberechtigte ihre Kinder auf mögliches strafbares Verhalten hinzuweisen.
Am Dienstag, den 31. Oktober, wird nicht nur im Burgenland das Gruselfest „Halloween“ gefeiert. Dieses irisch-keltische Fest, welches über die USA auch in unseren Breiten Einzug gefunden hat, wird unter dem Motto “Süßes, sonst gibt’s Saures” oder „Trick or Treat“ geführt.
Mittlerweile ist es auch bei uns zur Tradition geworden: Kinder und Jugendliche marschieren zu „Halloween“ durch die Straßen, verkleidet als Hexe und Vampir, klingeln an allen Türen und fordern Süßigkeiten. Sollten sie keine bekommen, wollen sie Streiche spielen – die können völlig harmlos sein.
Natürlich gibt es zu „Halloween“ ganz harmlose Streiche, die eine Art Lausbuben-Charakter haben. Eine Grundregel gilt immer: Wer etwas kaputtmacht, kriegt rechtlichen Ärger! Dazu ein konkretes Beispiel: Papierschnipsel in Briefkästen oder Toilettenpapier am Gartenzaun tun niemandem weh.
Es gibt auch Streiche, die nicht lustig und sogar strafbar sind
Die Polizei drückt bei solchen Scherzen zu „Halloween“ schon mal ein Auge zu. Manche Streiche eskalieren aber und enden in Sachbeschädigungen. Wer fremdes Eigentum beschädigt oder den Straßenverkehr beeinträchtigt, macht sich strafbar.
Auch wenn Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. Zudem erfolgt ein Bericht an das zuständige Jugendamt.
Deshalb richtet die Polizei die Bitte an alle Erziehungsberechtigte, noch vor „Halloween“ mit den Kindern und Jugendlichen ein klärendes Gespräch zu führen. Machen sie ihre Kinder aufmerksam, dass manche “Streiche” gerichtlich strafbare Handlungen darstellen und erklären sie ihnen den besten Weg für deren “Halloween-Tour”.
Was die Polizei empfiehlt
Potenziellen „Halloween-Opfern“ empfiehlt die Polizei Autos, Motorräder und Fahrräder in Garagen oder auf geschützten Parkplätzen abzustellen. Spielsachen, Gartenmöbel und andere Gegenstände sollten nach Möglichkeit nicht im Freien gelassen sowie brennbare Materialien aus Postkästen entfernt werden. Einfahrten und Gärten seien idealerweise zu beleuchten.
Weitere Informationen unter www.bundeskriminalamt.at/praevention
Quelle
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