Der Vollye Ball Trainer soll mindestens 57 Kinder sexuell missbraucht haben.
Vor Gericht zeigte er sich teils geständig. “Ja, er sei Pädophil”!
Der Mann mit weißen langen Haaren, dazu einen langen weißen Bart. Sieht aus wie der “Weihnachtsmann”! oder wie sich viele Gott vorstellen.
57 Kleine Kinder Seelen die nie wieder ganz heilen werden.
Er war eine Vertrauensperson, und das nutzte er offenbar aus – in einem Ausmaß, das sprachlos macht. Wie berichtet, sitzt ein Wiener Volleyballtrainer wegen Missbrauchsverdacht in Klagenfurt in U- Haft. Mittlerweile haben sich bereits 50 Mädchen gemeldet, die der 60- Jährige unsittlich berührt haben soll, weitere sieben seien sexuell missbraucht worden.
Was hat dieses Gericht hier unter den Tisch gewischt?
Es war bereits von 57 Opfern die Rede, jetzt von lediglich 6 Opfern?
Dabei sollen sich bis zu 57 Kinder und ihre Eltern gemeldet haben?
Was ist da geschehen? Alles nicht wahr?
Der Mann gilt als bislang unbescholten.
Ein Teil der Familien hat 1000 Euro bekommen, ein anderer Teil wurde ans Zivil Gericht verwiesen!
Ob der Mann bedingt oder teilbedingt verurteilt wurde, stand auch nicht fest.
Man wolle das Leben des verurteilten nicht zerstören, durch den frühen Tod seines einzigen Sohnes wäre dieser genug bestraft.
Dem Angeklagten wurde neben seiner Schuldeinsicht und seiner bisherigen Unbescholtenheit zugutegehalten, “dass Sie nicht bis zum Äußersten gegangen sind. Es ist zu keinem Geschlechtsverkehr gekommen, was wir hier leider immer wieder erleben”. Dessen ungeachtet sei “klar, dass Sie diesen Mädchen übel mitgespielt haben. Man kann nur hoffen, dass sie diesen Rucksack nicht ewig mit sich herumtragen müssen”, sagte Höpler-Salat
Ein Wiener Volleyballtrainer, der von 2000 bis Sommer 2016 sechs unmündige Mädchen missbraucht hat, ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht zu einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 61-Jährige war damit einverstanden. Der Staatsanwältin war die Strafe bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren zu gering. Sie meldete Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wenn Sie nicht umfassend geständig gewesen wären, wäre die Strafe höher ausgefallen”, betonte Richterin Sonja Höpler-Salat in der Urteilsbegründung