Vizekanzler Heinz-Christian Strache, Minister für den öffentlichen Dienst, stellte heute klar, dass er im Gegensatz zu anderslautenden Behauptungen kein „neues Pensionsprivileg“ bei Richtern einführen werde.
Die „Schwerarbeiterregelung“ betreffe lediglich Richter, die zumindest einen Anspruch auf Pflegegeld in Höhe der Stufe 3 hätten. Hier bedürfe es einer Rechtsgrundlage, damit Richter nicht in diskriminierender Weise behandelt würden. „Andere Interpretationen beruhen auf einem Missverständnis seitens des Finanzministeriums, was in der Begutachtungsphase auch geklärt wird“, so Strache.
Ebenso handle es sich bei der Behauptung, man wolle erlauben, Verwaltungsposten in den Zentralstellen des Justizministeriums künftig mit teuren Staatsanwälten zu besetzen, um ein Missverständnis, denn genau das Gegenteil sei geplant, betonte Bundesminister Strache.
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