Klarstellung der Sozialpartner: Zeitarbeitskräfte sind keine „neuen Selbständigen“

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ZeitarbeitnehmerInnen sind in allen wesentlichen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten den Stammbelegschaften gleichgestellt. Theorie und Praxis, welcher Unterschied. „Leider werden im Zusammenhang mit den aufgetretenen Corona-Clustern bei Postverteilungszentren unrichtige Informationen und Unwahrheiten über die Arbeitskräfteüberlassung verbreitet. Damit werden eine ganze Branche…

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