Es gilt die Unschuldsvermutung.
Heute wird aber in fast allen Medien nach ihm gesucht, mit Foto unverpixelt, die Polizei selbst hat diese Aussendung freigestellt.
Es steht aber folgendes im Mediengesetz, was vor allem bei Print schwer erfüllbar ist: Das Bild muss, nachdem der Beschuldigte gefasst wurde, entfernt werden?Erkennen sie die Ironie? Oder muss man dies als schamlose Fallen für Medienunternehmer sehen? Vom Gesetz her?
Der beschuldigte die Polizei, die Beamten fanden dann die Frau vor und konnten diese trotz Notversorgung leider nicht mehr retten: Sorry, da steht schon wieder leider, kann auch strafbar sein. Wahnsinn, oder?
Polizeibericht: Verdacht des Mordes in Deutsch-Brodersdorf – Bezirk Baden.
Nach Anzeigeerstattung über Notruf wurde am 20. Oktober 2021, gegen 16.00 Uhr, in einem Haus im Gemeindegebiet von Deutsch-Brodersdorf eine 43-jährige Frau aus dem Bezirk Baden Tod aufgefunden.
Da aufgrund der Auffindungssituation von einem Gewaltverbrechen auszugehen war, wurde die Amtshandlung vom…