Ein Polizist hatte vor kurzen einen Unfall mit dem Dienstauto: Weil er danach seinen Kollegen den Alkotest verweigerte, wird eine Alkoholisierung von 1,6 Promille angenommen. Suspendiert wurde der Mann aber nicht.
Es gibt Schwarze Schafe bei der Polizei. Es ist ein offenes Geheimnis. Polizisten sind auch nur Menschen und oft menschelt es bei ihnen. Der Stress, die Überarbeitung, die Schicksale die sie hernehmen, mit all dem fertig werden ist eben nicht leicht. Unterbezahlt, Überstunden, Mobbing am Arbeitsplatz, dies alles macht auch nicht halt vor der Polizei.
Der Polizist war mit einem Zivilfahrzeug der Dienststelle zu seinem Posten unterwegs, als er aus unbekannter Ursache die Kontrolle über den Wagen verlor. Das Auto überschlug sich zweimal und landete schließlich auf einer Böschung. Der Lenker wurde verletzt – nach eigenen Angaben erlitt er eine Gehirnerschütterung und Prellungen.
Er rief nach dem Crash noch selbst die Kollegen. Einen Alkotest lehnte der Unfalllenker jedoch ab. Polizeisprecher Rainer Dionisio: “Laut Gesetz wird nun ein Alkoholisierungsgrad von 1,6 Promille angenommen. Der Beamte ist aber nicht suspendiert, dazu fehlt die gesetzliche Grundlage.” Allerdings werde es zu einer Disziplinaranzeige kommen.
Zu seinem Glück hat der Polizist bei der Alkofahrt weder einen Mitfahrer noch einen anderen Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht. Der Wagen ist allerdings ein Totalschaden.