Das sagt die ÖVP zur neuen Gewerbeordnung

r. Reinhold Mitterlehner
Dr. Reinhold Mitterlehner | © von Franz Johann Morgenbesser from Vienna, Austria (BM Dr. Reinhold Mitterlehner-4857) [CC BY-SA 2.0], via Wikimedia Commons

Gewerbeordnung modernisiert und weiterentwickelt.

“Ziel war es, die Gewerbeordnung umfassend zu modernisieren und weiterzuentwickeln und damit das Wirtschaften zu erleichtern. “Für unsere Unternehmen wird es einfacher und günstiger. Wir erleichtern den unternehmerischen Alltag und beseitigen viele bürokratischen Hürden”, so Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.

Das Paket umfasst konkret folgende Erleichterungen:

 

  • Gewerbeanmeldung zum Nulltarif: Alle Gewerbeanmeldungen werden kostenlos bzw. von Gebühren und Abgaben des Bundes befreit. Aufgrund der zuletzt rund 80.000 Anmeldungen im Jahr sparen sich die Unternehmen über zehn Millionen Euro.
  • Erweiterung der freien Gewerbe: Die Teilgewerbe-Verordnung wird aufgehoben: 19 von 21 bisher reglementierten Teil-Gewerben werden freigestellt.
  • Erweiterung des Gewerbeumfangs bei Nebenrechten: Bei reglementierten Gewerben auf 15 Prozent, bei den freien Gewerben auf 30 Prozent. Somit könnte ein Tischler auch Arbeiten wie Fliesenlegen mit bis zu 15 Prozent seines Umsatzes machen. Der Grafiker, der auch Homepages erstellt oder andere freie Gewerbe ohne Anmeldung mit ausübt, könnte dies mit bis zu 30 Prozent seines Umsatzes machen. Ein Hotelier kann seine Gäste vom Bahnhof abholen und Touren oder Verleihservices anbieten, ohne einen weiteren Gewerbeschein zu benötigen.
  • Reformierung des Betriebsanlagenrechts:
    • Die Novelle verankert ein One-Stop-Shop-Prinzip nach dem Motto ein Verfahren, ein Bescheid: Bau-, Naturschutz-, Wasser- und gewerberechtliche Genehmigung sollen aus einer Hand erfolgen.
    • Bezirkshauptmannschaften sollen Betriebsanlagen mit geringem Gefährdungspotenzial schneller genehmigen können. Das hilft zum Beispiel Kaffee- und Gasthäusern, Konditoreien, Eissalons, Imbissstuben oder kleinen Hotelbetrieben.
    • Vorübergehende Tätigkeiten fallen nicht mehr unter das Anlagenrecht.
  • Reduktion der Einreichunterlagen: 
    • Die Vorlage des Nachbarverzeichnisses entfällt, was Unternehmern jährlich 60.000 Grundbuchabfragen erspart.
    • Bestimmte Anzeigepflichten bei Behörden sollen gestrichen werden, zum Beispiel beim Tausch einer alten Maschine
    • Wahlmöglichkeit bei Bestellung von Sachverständigen im gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren
    • Verkürzung von Entscheidungsfristen für Behörden: Um die Verfahren zu beschleunigen, sollen Bescheide spätestens innerhalb von vier Monaten (statt bisher sechs) nach Einlangen erlassen werden müssen. Die Entscheidungsfrist im so genannten vereinfachten Genehmigungsverfahren wird von drei auf zwei Monate verkürzt.
    • Aufwertung der beruflichen Ausbildung: Heimische Meister- und Befähigungsprüfungen sollen im internationalen Vergleichsrahmen höher eingestuft werden. Das erleichtert auch die Durchlässigkeit im Bildungssystem und eine Höherqualifizierung.

Auch hier, was ist mit der jährlichen oft zum Haare raufen hohen Grundumlage?

Gemeinsame Arbeitssitzung vor Begutachtungsphase

Nach Präsentation der Gewerbeordnungsnovelle am Mittwoch treffen sich Staatssekretär Harald Mahrer und SPÖ-Kanzleramtsminister Thomas Drozda am Donnerstag im Rahmen einer internen Arbeitssitzung, um offene Fragen zu klären und die Einigung wie vereinbart im Gesetzestext zu verankern.