Der Tote im Müll

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Salzburg: Eine grausliche Geschichte.

Es wurde eine verweste Leiche in einem Müllcontainer gefunden.

Es stellte sich heraus, der Mensch der dieser einmal war, ist im 73 Lebensjahr gewesen und war männlich.

Hier der Polizeibericht.

Am 27. Juni 2017, wurde in einer Garage in einem Einfamilienhaus in Mattsee die Leiche einer vorerst unbekannten Person gefunden.
Die Leiche befand sich in einem Müllcontainer und war in Kunststoffplanen- und Säcken sowie einem Leintuch eingewickelt.
Beim Toten handelt es sich um den 73-jährigen Hausbesitzer. Aufgefunden wurde der Leichnam von Polizeibeamten, die eine Nachschau im Haus durchführten, da der Mann laut Angaben seiner Ex-Frau und Nachbarn schon längere Zeit nicht mehr gesehen wurde. Zeugen bestätigen, dass immer wieder eine Frau beim Haus gesehen wurde, die offensichtlich Gegenstände aus dem Haus entfernte.
Es konnte festgestellt werden, dass es sich dabei um eine 59-jährige Deutsche handelte, die mit dem 73-Jährigen eine Bekanntschaft pflegte. Die Frau konnte von Polizeibeamten in Oberösterreich angehalten werden und wurde aufgrund einer mündlichen Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft Salzburg festgenommen.
Bei der ersten Vernehmung gab sie an, dass sie dem 73-Jährigen mehrere Schlaftabletten gegeben hätte, die dieser zusammen mit einem potenzfördernden Mittel eingenommen hätte und er dann am nächsten Tag tot im Bett lag.
Bei der gerichtlich angeordneten Obduktion im Gerichtsmedizinischen Institut konnte aufgrund des erheblich fortgeschrittenen Verwesungszustandes der Leiche vorerst keine anatomisch pathologische Todesursache festgestellt werden.
Das Ergebnis der toxikologischen Untersuchungen steht noch aus. Der Todeszeitpunkt dürfte Anfang Juni 2017 liegen. Die Festgenommene, gegen die in Deutschland drei nationale Haftbefehle wegen Eigentumsdelikten, u.a. Betrugs bestehen, wurde vorerst in das Polizeianhaltezentrum gebracht und in Folge in die Justizanstalt Puch-Urstein überstellt. Die weiteren Ermittlungen des Landeskriminalamtes sind im Gange und werden wegen Verdacht des Mordes geführt.

Quelle
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