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Jetzt geht’s los” – mit diesen Worten eröffnete Infrastrukturminister Alois Stöger die Pressekonferenz, bei der er den Startschuss für das Leerverrohrungsprogramm für den Breitbandausbau gab. Insgesamt 85 Millionen Euro stehen im Jahr 2015 vor allem für Gemeinden zur Verfügung, die bei laufenden Tiefbauarbeiten leere Rohre für das schnellere Internet mitverlegen. Gefördert werden aber nur jene Kosten, die direkt mit dem Breitbandausbau zu tun haben, betont der Minister.

Infrastrukturminister Alois Stöger präsentierte den Start des Breitbandförderprogramms | ©: Zinner/BMVIT
Infrastrukturminister Alois Stöger präsentierte den Start des Breitbandförderprogramms | ©: Zinner/BMVIT

Insgesamt stehen 2015 300 Millionen Euro an Förderungen bereit. Neben der Leerverrohrung entfallen 100 Millionen auf das Flächenprogramm (“Access”), 100 Millionen Euro auf die Anbindung bestehender Netze (“Backhaul”) sowie 15 Millionen Euro auf die Innovationsförderung A1:net. Das gesamte Programm muss von der EU-Kommission notifiziert werden, was bis Herbst passieren soll.

Gemeinden können Projekte bereits jetzt einreichen

Für jene Gemeinden, die bereits alle Planungsvorhaben abgeschlossen haben, startet ab sofort die erste Tranche der Förderung. Die Einreichfrist endet am 31. August um 12 Uhr. Für diese erste Phase des Förderprogramms werden 40 Millionen Euro bereitgestellt. Für jene Gemeinden, die jetzt erst mit den Planungen beginnen, gibt eine zweite Phase, die im Herbst starten wird. Dafür sind noch einmal 45 Millionen Euro vorgesehen.

Wie viele Mittel im nächsten Jahr für die Leerverrohrung bereit stehen werden, wird sich erst nach den ersten beiden Tranchen in diesem Jahr zeigen. Gelder, die in der ersten Phasen nicht abgeholt werden, werden in der darauffolgenden Programmphase zur Verfügung stehen. Nach zwei Jahren gibt es eine große Evaluierung, in der es zu leichten Anpassungen kommen wird.

Strenge Zugangskriterien

Breitband - Welche Region hat wieviel Bedarf? | ©BMVIT
Breitband – Welche Region hat wieviel Bedarf? | ©BMVIT

Um Missbrauch vorzubeugen wurden die Förderregeln sehr streng formuliert. Förderbar sind wirklich nur Kosten, die direkt mit dem Breitbandausbau zusammenhängen. Muss eine Gemeinde beispielsweise die Straße aufgraben, um den Kanal zu sanieren, so kann im Zuge dieses Vorgangs auch die Leerverrohrung gemacht werden. Eine Mitverlegung mit ohnehin schon geplanten Grabungsarbeiten ist dabei ausdrücklich erwünscht, um Kosten zu sparen.

Die Gemeinde muss mindestens zehn Prozent der Kosten für die Leerverrohrung selbst tragen, bis zu 50 Prozent, aber maximal 500.000 Euro, trägt der Bund bei. Von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich wird sein, ob das Land die restlichen 40 Prozent zuschießt oder nicht. Erschwerend für die Gemeinden kommt hinzu, dass die überregionale Bedeutung beim Förderungsantrag mitberücksichtigt wird. Dafür können auch Planungsverbände oder Kleinregionen, die ein interkommunales Konzept für die Mitverlegung der Leerverrohrung erstellt haben, einen Antrag auf Förderung stellen.

Erstgespräch verpflichtend

Infrastrukturminister Alois Stöger | ©: BMVIT
Infrastrukturminister Alois Stöger | ©: BMVIT

Um Gemeinden oder Verbänden die Planung zu erleichtern, wurde ein eigener Planungsleitfaden entwickelt, der auch verwendet werden soll. Begleitend dazu ist eine Erstberatung durch das Breitbandbüro verpflichtend. Diese Erstberatung dient der Abklärung von Anforderungen und Vorgaben und soll auch den Beratungsaufwand allgemein senken. Ein Kontaktformular für die Erstberatung finden Sie auf der Homepage des Breitbandbüros (siehe Links), in den nächsten Tagen soll zusätzlich eine Telefonnummer speziell für diese Anfragen eingerichtet werden.

Projekteinreichung und -abwicklung erfolgen ausschließlich online, auf der Website “eCall” der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und “WebGIS”. Nach einer Formalprüfung durch die FFG, wird von einer Jury, die aus Bundesländervertretern und Fachexperten besteht, eine Empfehlung für den Bundesminister abgegeben. Die letzte Entscheidung bleibt dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. Die eingereichten Projekte werden nach geografischer Abdeckung, regionaler Relevanz, Planungsqualität und Mitverlegungsgrad, sowie der Wirtschaftlichkeit beurteilt.

Die Projektlaufzeit wird in der Regel zwei Jahre dauern. Das bedeutet, die ersten Haushalte und Unternehmen werden frühestens 2017 von dieser Förderung profitieren.

Umfassende Infos dazu gibt auf der Website des Gemeindebundes!

Quelle
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