E-Mobilität 2019

Jaguar I-PACE EV 400 AWD
Vor allem seine Benzinbrüder brüllen unverwechselbar. Nun muss auch er es lernen? Jaguar I-PACE EV 400 AWD | © zib/Peter Schweinsteiger

“Richtige” Fahrzeuge haben einen “Spruch“, einen oft unverwechselbaren Sound!
E-Autos können da nicht mit ihren Benzin- und Dieselbrüdern mithalten. Doch schon bald müssen bestimmte Modelle mit einem akustischen “Fahrzeugwarnsystem” durchstarten.

Dies ist eine Ergänzung zum Bericht “Das ändert sich 2019 für Autofahrer“. Der ÖAMTC hat nämlich noch einige Neuerungen zu berichten. Die ÖAMTC-Experten geben einen Überblick, was schon jetzt bekannt oder absehbar ist.

E-Mobilität 2019 – Ausnahmen bei Tempolimits, verpflichtende Geräusche

  • Ausnahme von IG-L Tempolimits für E-Fahrzeuge:
    Für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie, die entsprechend gekennzeichnet sind, gelten auf Autobahnen oder Schnellstraßen Ausnahmen von den Geschwindigkeitsbeschränkungen des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L). Voraussetzung ist, dass auf Hinweisschildern ausreichend darauf aufmerksam gemacht wird.
  • Verpflichtende Geräusche bei E-Fahrzeugen: Ab Juli 2019 müssen neu genehmigte E-Fahrzeuge bis 20 km/h Geschwindigkeit mit einem akustischen Fahrzeugwarnsystem ausgerüstet sein. Es soll unterschiedliche Geräusche fürs Beschleunigen und Bremsen geben.
    Eine Nachrüstung für bestehende Elektrofahrzeuge ist nicht vorgesehen.

Sonstige Ergänzungen

  • Verwaltungsstrafgesetz-Novelle u.a.: Ab 1. Jänner 2019 ist das Zurückziehen auch eines vollen Einspruchs möglich, bisher war das nur bei Einsprüchen der Höhe nach möglich. Außerdem wird die Möglichkeit einheitlicher Strafenkataloge durch Verordnung geschaffen, diese dürfen frühestens mit 1. Jänner 2019 in Kraft gesetzt werden.
  • Digitale Vignette ohne Wartefrist: Kauft man online eine digitale Vignette, ist diese erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig. Wer jetzt eine (Jahres)-Vignette braucht, die sofort gültig ist, hat nun auch die Möglichkeit, diese an den ÖAMTC-Stützpunkten oder allen Vertriebsstellen der ASFINAG zu kaufen und damit gleich die Autobahn zu nutzen.
  • Preiserhöhungen Vignette: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife angepasst und für 2019 um 2,2 Prozent angehoben. Somit kostet die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 89,20 Euro und jene für Motorräder 35,50 Euro.
  • Sachbezug für Dienstwagennutzer: Ab kommenden Jahr darf ein neuer Dienstwagen nur mehr maximal 121 Gramm CO2 je Kilometer emittieren, damit der geringere Sachbezugswert von monatlich 1,5 Prozent der Anschaffungskosten bei uneingeschränkter privater Kilometerleistung zu versteuern ist. Andernfalls sind es monatlich 2 Prozent. Hierbei sind auch im kommenden Jahr die NEFZ-Werte heranzuziehen.
  • Normverbrauch-Messungen WLTP / NEFZ: Das neue Testverfahren zur Ermittlung der Normverbräuche WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ist zwar schon seit 1. September 2018 für alle neuzugelassenen Pkw verpflichtend, allerdings wird laut geltender Verordnung auch im kommenden Jahr nur der NEFZ (Neue Europäische Fahrzyklus) in den Schauräumen und Prospekten ausgewiesen.Erfreut zeigt sich der ÖAMTC über die Ankündigung der österreichischen Automobilimporteure, dass ab Anfang 2019 die WLTP-Werte auf freiwilliger Basis zumindest auf www.autoverbrauch.at zu sehen sein werden. Solange die Angabe der WLTP-Werte rechtlich nicht verbindlich ist, empfiehlt der ÖAMTC Autokäufern, auch aktiv nach den realitätsnäheren Normverbräuchen zu fragen, und setzt darauf, dass die Händler auch konsumentenfreundlich Auskunft erteilen.

PS: Heute, am 6. Jänner wurde die Neuauflage des Förderpakets für E-Mobilität bekannt gegeben. Das Paket umfasst ein Fördervolumen von 93 Mio. Euro …

Quelle
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