EuGH-Urteil zeigt, dass Dublin-System nicht funktioniert!

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Diakonie: Es braucht ein solidarisches, einheitliches Asylsystem in Europa.

Die Diakonie ist überrascht und enttäuscht, dass der EuGH heute in seiner Entscheidung im Fall C- 646/16 festgehalten hat, dass Kroatien für all jene Verfahren zuständig sei, bei denen AsylwerberInnen im Jahr 2015 und 2016 über die „Balkanroute“ nach Europa einreisten, um hier Schutz vor Verfolgung in Herkunftsstaaten zu finden. Die RichterInnen kamen zu dem Schluss, dass auch dann ein „illegales Überschreiten einer Grenze“ vorliege, wenn ein Mitgliedstaat Drittstaatsangehörigen die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen gestattet.

Das selbst die Generalanwältin des EuGH im Vorfeld von der Rechtswidrigkeit der Rücküberstellungen nach Kroatien überzeugt war, zeigt wie prekär die Rechtslage durch die Dublin-Verordnung für Menschen auf der Flucht in Europa ist. Im Anlassfall der Fluchtbewegungen 2015/16 haben die Staaten vor der eigenen Rechtslage kapituliert. Es war niemandem von den ankommenden Flüchtlingen bewusst, dass sie in Kroatien „illegal“ eine Grenze in die Europäische Union überschreiten würden, da die Weiterreise ja für sie organisiert worden war. Die Staaten sahen sich dabei verpflichtet, ihre Einreise zu gestatten, um einen Rückstau der geflüchteten Personen zu vermeiden

Mit dem Urteil wird einmal mehr deutlich, dass Dublin im Anlassfall nicht funktioniert, zur Überforderung der betroffenen Staaten, zu Rechtsunsicherheit und überlangen Verfahrensdauern führt. Dass Menschen auf der Flucht, wie Pakete quer durch Europa verschickt werden, ist nicht im Sinne des Schutzgedankens des Asylrechts.

Aus dem Urteil des EuGH ergeben sich zwei Schlussfolgerungen: Einerseits möge die Österreichische Bundesregierung bei denjenigen, die mit Bussen nach Österreich gebracht wurden und die seit langem in Österreich auf ein Verfahren warten, von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen, andererseits braucht es endlich ein einheitliches europäisches Asylrecht, mit einheitlichen Verfahren und Rechtsstandards.

Das Urteil des EuGH zeigt einmal mehr, dass das Dublin-System dysfunktional ist und unnötiges Leid verursacht und durch ein solidarisches Asylsystem ersetzt werden muss. Denn eine System, dass im Anlassfall nicht hält, ist unbrauchbar.

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