Frechheit: Handys werden nutzlos gemacht

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Frechheit was hier abgeht: Sie drohen damit Handys nutzlos zu machen und man hat keine Hilfe beim registrieren.

Das ist Diktatur in höchster Güte, was hier abgeht. Zwangsregistrierung, zwangs Zahlung, sonst kann man sein Handy nicht mehr benutzen!

Hier der Vorbericht

FMK: Anonyme SIM-Karten können ab 1. September verfallen.

Aufladen nur noch bis 31. August anonym möglich / SIM-Karten könnten verfallen / Achtung bei „versteckten“ SIM-Karten

Mit Anfang des Jahres 2019 ist die Identifizierungspflicht für alle Mobilfunknutzer in Kraft getreten. Seit dem ist keine anonyme SIM-Karten-Aktivierung mehr möglich.

Jetzt prüfen, ob selten genutzte SIM-Karten noch aktiv sind

Für aktivierte, anonyme Karten läuft nun die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist am 1. September aus. Das bedeutet konkret, dass danach zum Aufladen eine Registrierung der Karte mit den persönlichen Stammdaten des Nutzers notwendig ist – allerdings nur dann, wenn die SIM-Karte noch aktiv ist.

Denn wurde eine anonyme SIM-Karte über einen längeren Zeitraum nicht aufgeladen, stellen die Anbieter entsprechend ihren Geschäftsbedingungen die Karte inaktiv. In diesem Fall ist auch die Registrierung nicht mehr möglich und die Telefonnummer verfällt.

„Versteckte“ SIM-Karten in Geräten

Da Mobiltelefone üblicherweise auch regelmäßig genutzt werden, kann es kaum passieren, dass ein Kunde die Registrierung vergisst. Anders sieht das bei „versteckten“ SIM-Karten in Geräten aus. Das kann eine Alarmanlage genauso wie eine GPS-Diebstahlsicherung, ein Maschinen-Steuermodul oder sogar ein Mähroboter sein.

Hier gilt: Musste der Nutzer die Karte selbst aktivieren und regelmäßig aufladen, dann ist er auch für die Registrierung verantwortlich. Ist die Karte vom Hersteller des Gerätes selbst verbaut und registriert worden, kann der Nutzer davon ausgehen, dass er sich auch in Zukunft nicht darum kümmern muss.

An Reserve-Handys denken

Achtung bei selten genutzten Zweit-Handys. Hier kann es sein, dass die üblicherweise verwendete, anonyme SIM-Karte genau dann verfällt, wenn man das Handy tatsächlich nutzen möchte oder muss. Um das zu vermeiden, empfiehlt das FMK daher, die Karten jetzt zu registrieren.

Registrierungen sind in den Betreiber-Shops, auf deren Webseiten und fast überall dort möglich, wo sonst noch SIM-Karten angeboten werden.

Handybenutzer werden entmündigt. Viele wissen sich nicht mehr zu helfen. Kriminell wird es ausgenützt!

Auch als bestehender Wertkarten-Kunde müssen Sie Ihre Stammdaten gemäß den neuen gesetzlichen Anforderungen aktualisieren und sich mittels gültigem Lichtbildausweis identifizieren. Eine Aufladung ohne Identifizierung ist ab dem 01.09.2019 nicht mehr möglich. Noch vorhandenes Guthaben kann ab 01.09.2019 bis zum Ende der Gültigkeit der benutzten Wertkarte verwendet werden. Haben Sie sich vor dem 20.10.2018 für Mein Magenta registriert, ist diese Registrierung nicht mit der gesetzlich vorgeschriebenen Identifizierung gleichzusetzen. Sie müssen sich trotzdem mit gültigem Lichtbildausweis identifizieren.
Die Identifizierung erfolgt wahlweise vor Ort im Magenta Shop, in diversen Partner-Shops oder einfach online.

Auch bei jeder Änderung der Personendaten (zum Beispiel Namensänderung nach Eheschließung) ist die Identität erneut zu prüfen. Dies gilt nicht für Änderung der Adressdaten.

MAGENTA Service Nr. o6762000: Es läutet, man wird begrüßt. drücken sie die 1 für Wertkartenhandy. “Ich habe sie nicht verstanden, auf wiedersehen”!

Tonband, Service Wüste Österreich:

Quelle
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