Grunderwerbsteuer ist ungerecht

BAK Vizepräsident Zangerl: „Grunderwerbsteuer ist ungerecht, eigentumsfeindlich und benachteiligt Arbeitnehmer-Familien!“

BAK Vizepräsident Erwin Zangerl will Erhöhung der ersten Grunderwerbsteuer-Stufe auf 350.000 Euro sowie Steuerbefreiung auch für die Kinder bei Eigennutzung der Immobilie.

Einen neuerlichen, dringenden Appell, die diskriminierende Grunderwerbsteuer vor Beschluss im Parlament noch abzuändern, richtet der BAK Vizepräsident und Tiroler AK Präsident Erwin Zangerl (AAB) an die National- und Bundesräte. “In der vorliegenden Form ist die geplante Grunderwerbsteuer ungerecht, eigentumsfeindlich, sie belastet den Mittelstand und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.”
Zangerl: “Ich fordere die National- und Bundesräte, insbesondere jene aus dem Arbeitnehmer-Lager und aus Westösterreich auf, diesem Entwurf die Zustimmung zu verweigern.”
Um die extremen Unterschiede und Härten zu mildern, schlägt der AK Präsident eine Erhöhung der ersten Grunderwerbsteuer-Stufe von 250.000 auf zumindest 350.000 Euro vor. Außerdem sollte die Steuerbefreiung neben den Ehegatten auch für die Kinder im Falle einer Eigennutzung der Immobilie gelten. Die jetzt als Kompromiss diskutierte 10.000 Euro Steuerhöchstgrenze ist ebenso keine Lösung, weil ja dadurch nur eine Entlastung von großen Immobilien und Liegenschaften gegeben ist.
Bereits in einem (unbeantworteten) Schreiben an Vizekanzler Mitterlehner und Finanzminister Schelling sowie in einem Antrag der AK Vollversammlung, hat die Arbeiterkammer ihren Protest deponiert und in drei Argumenten festgehalten:

1. Die Grunderwerbsteuer in der vorliegenden Form schafft noch größere Ungerechtigkeit, weil sie die Arbeitnehmer-Familien gegenüber den Bauern und der Wirtschaft massiv diskriminiert! Die geplante Änderung wird zu einer noch größeren Ungleichbehandlung zwischen Privaten, Unternehmern und Bauern führen. Die Privaten unterliegen kompliziertesten Berechnungen, die Unternehmer wurden gedeckelt und die Bauern genießen nach wie vor den spottbilligen Einheitswert. In Wirklichkeit ist dies eine Vermögenssteuer für den Mittelstand und zwar für die fleißige Gruppe von mehr als zwei Millionen Österreichern!
2. In dieser Konstellation werden die westlichen Bundesländer massiv benachteiligt, weil Grundstücke und Immobilien in Salzburg, Tirol und Vorarlberg deutlich teurer sind, als im Osten unseres Landes.
3. Durch die Grunderwerbsteuer werden wiederum diejenigen Bürgerinnen und Bürger steuerlich bestraft, die sich im Laufe harter Arbeitsjahre oft unter größten Entbehrungen ein Haus oder eine Wohnung erspart haben. Belohnt werden diejenigen, die für sich und ihre Kinder rechtzeitig eine günstige Mietwohnung im Sozialbau ergattert haben. Wem der Eigentums- und Leistungsgedanke wichtig war und ist, und der etwas für die nächste Generation schaffen wollte, ist der Draufzahler. Das widerspricht der Aussagen der ÖVP, wonach sich Leistung und Eigenverantwortung wieder lohnen müssen.

Um die extremen Unterschiede und Härten zu mildern, schlägt der AK Präsident eine Erhöhung der ersten Grunderwerbsteuer-Stufe von 250.000 auf zumindest 350.000 Euro vor. Außerdem sollte die Steuerbefreiung neben den Ehegatten auch für die Kinder im Falle einer Eigennutzung der Immobilie gelten.
Zangerl: “Wird die Grunderwerbsteuer in der vorliegenden Fassung beschlossen, bekämpfen wir gerichtlich diese Ungleichbehandlung im Interesse der Betroffenen. Rechts-Experten beurteilen die unterschiedliche Bewertung von Grundstücken und Immobilien von Bauern, Unternehmen und Privaten als diskriminierend und stellen sie verfassungsrechtlich in Frage.”
Der AK Präsident abschließend: “Diesen Eingriff in das persönliche Eigentum hat es übrigens nicht einmal in der ehemaligen DDR gegeben. Selbst dort waren Erbfälle und Übergänge zwischen Eheleuten und Kindern bei der Grunderwerbsteuer nicht steuerpflichtig.”

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.