Haben die Betreuer versagt? Es muss die Unschuldsvermutung gelten

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geralt / Pixabay

Eine Mutter soll ihre 14-jährige Tochter zu Experten gebracht haben, die ihr Kind besser betreuen können?

Nur es ist schief gegangen, die 14-jährige soll eine ältere Dame am Friedhof erstochen haben?

Auch hier gilt die Unschuldsvermutung. Doch woher hatte die 14-jährige das Messer?

Und warum lief die Jugendliche frei und allein herum, obwohl laut Meldungen der Medien diese schwerst auffällig gewesen sein soll und die Betreuerin in den Medien sagte: “Das Mädchen nahm schwerste Medikamente?

Überforderung der Betreuer?

Mädchen könnte wegen schwerer psychischer Krankheit frei gehen, sagt ihre Anwältin. Hier mehr dazu.

Wir erinnern uns an jene Mutter, die ihren kleinen Sohn erstochen hat und freigesprochen wurde.

Jugendhilfe nach Bluttat unter Druck: “Können sie nicht einsperren”

Quelle, Zitat, oe24: Der Fall einer 14-Jährigen, die verdächtigt wird, eine 64-Jährige in Wien erstochen zu haben, erschüttert die Stadt. Das Mädchen lebte in einer sozialpsychiatrischen Wohngemeinschaft. Eine Sprecherin der MA 11 verteidigt, dass die 14-Jährige die Wohngemeinschaft alleine verlassen durfte.

In der ZiB 2 hat Ingrid Pöschmann, Sprecherin der MA 11, zur Bluttat einer 14-Jährigen Stellung genommen, die am Wiener Friedhof Baumgarten eine 64-Jährige getötet haben soll. Das Mädchen lebte seit November in einer sozialpsychiatrischen Wohngemeinschaft der Stadt. Laut Polizei leg…