Homeinvasion: Wie kann man sich vor Einbrüchen schützen?

Einbruch
Pixaline / Pixabay

87-Jähriger in eigener Wohnung gefesselt und ausgeraubt

Die Wiener Polizei fahndet aktuell nach drei bislang unbekannten Männern. Sie stehen im Verdacht, sich am gestrigen Nachmittag durch einen Trick Zutritt zur Wohnung eines 87-jährigen Mannes verschafft zu haben. Sie täuschten dem Mann vor, sie müssten nach einem Wasserschaden im Haus die Wohnung wegen etwaiger Schäden begutachten. Nachdem der 87-Jährige die Männer in die Wohnung gelassen hatte, sollen sie ihn zu Boden gestoßen und gefesselt haben. Anschließend sollen sie einen Möbeltresor aus der Verankerung gerissen und diesen samt Inhalt mitgenommen haben.
Der betagte Mann konnte sich selbst befreien, ein Nachbar verständigte die Polizei. Eine Sofortfahndung nach den mutmaßlichen Tätern blieb bislang erfolglos.
Das sichtlich geschockte Opfer erlitt bei der Tat leichte Abschürfungen an den Armen und Beinen.

Die mutmaßlichen Täter beschreibt der Mann wie folgt:
• unmaskiert
• mittleres Alter
• ca. 175 – 185 cm groß
• dunkel bekleidet
Einer soll auffällig muskulös und mit einer braunen Jacke bekleidet gewesen sein.
Das Landeskriminalamt Wien hat die Ermittlungen übernommen. Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien unter der Telefonnummer 01-31310 DW 33800 erbeten.
Prävention: • Lassen Sie fremde Personen nicht in die Wohnung bzw. ins Haus.
• Haben Sie möglichst wenig Bargeld zuhause.
• Wenn möglich, niemandem über das im Haus oder in der Wohnung befindliche Eigentum erzählen.

 

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.