Jagdrecht überdenken

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Klubobfrau MMag. Dr. Madeleine P e t r o v i c (G) sagte, die Herausnahme von bestimmten Tieren beim Jagdrecht sei vollkommend unzureichend. Die Form, wie bestimmte Tiere gehalten und gezüchtet werden, müsste überdacht werden. Das Jagdrecht ermögliche eine Jagd nach bestimmten Prinzipien, die auch ethischen und moralischen Grundsätzen zu gehorchen habe. Immer wieder komme es vor, dass in Niederösterreich streng geschützte Tiere plötzlich verschwinden würden. Niederösterreich brauche endlich ein modernes Jagdrecht. Sie brachte einen Antrag gemeinsam mit ihren Faktionskollegen sowie den Abgeordneten Ing. Huber und Landbauer betreffend Novellierung diverser jagdrechtlicher Regelungen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt ein.

Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) verwies darauf, dass nach dem neuen Jagdrecht Biber und Otter nicht mehr gejagt werden dürften. Die Jagdausübung werde großteils von Menschen durchgeführt, die auch den Tierschutz im Auge behalten. Er brachte gemeinsam mit seinen Fraktionskollegen und den Abgeordneten Dr. Krismer-Huber und Weiderbauer einen Antrag betreffend Bejagen von Fischotter und Biber ein.

Abgeordneter Helmut S c h a g e r l (SP) sagte, die Jagd und die Fischerei dürfe nicht in Misskredit gebracht werden und sei eine wichtige Erwerbsmöglichkeit im ländlichen Raum. Die geplanten Änderungen im Jagdrecht seien auch auf das Europäische Parlament zurückzuführen. Der Fischotter sei aus dem Jagdgesetz herausgenommen worden und in das Naturschutzgesetz eingegliedert worden. Fischotter und Biber könnten in Zukunft auch umgesiedelt werden. Wichtig sei, den Artenreichtum in Niederösterreich zu erhalten.

Abgeordneter Richard H o g l (VP) meinte, die Jagd werde auch sehr oft in Zusammenhang mit der Landwirtschaft ausgeübt. Viele Jäger würden Weiterbildungen und Fortbildungen in Anspruch nehmen. Auch Jagdleiter müssten sich immer wieder Schulungen unterziehen. Ein Bibermanagement sei notwendig, werde aber nicht im Jagdrecht geregelt. Die bestehenden Gatter würden überprüft, das werde mittlerweile im Jagdgesetz klar geregelt. In Zukunft dürften zum Schutz der Menschen bei Jagdhandlungen auch Forststraßen gesperrt werden.

Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen. Die Resolutionsanträge blieben in der Minderheit.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.