Länderblockade gegen einheitliche Budgetregeln

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Grüne für umfassende, einheitliche Budgetregeln durch Novellierung der Finanzverfassung

“Die Länder wollen Teile eines umfassenden einheitlichen Haushaltsrechts mit geplanten 15a-Vereinbarungen blockieren”, ärgert sich Bruno Rossmann, Budgetsprecher der Grünen. Statt mit einer entsprechenden Änderung im Finanzverfassungsgesetz (§ 16 Abs.1 F-VG) für alle Gebietskörperschaften im gleichen Ausmaß geltende einheitliche Budgetregelungen zu erreichen, wollen die Ländervertreter für Schlüsselbereiche weiterhin 15a-Vereinbarungen. Rossmann: “Dass 15a-Vereinbarungen mit den Ländern nicht zu mehr Transparenz, sondern zu einem uneinheitlichen Flickwerk führen, haben zuletzt das Spekulationsverbot und die Haftungsobergrenzen für die Länder und Gemeinden gezeigt. Obwohl es einheitliche 15a-Vereinbarungen gibt, wurde das Spekulationsverbot qualitativ völlig unterschiedlich und in drei Bundesländern bis heute gar nicht umgesetzt. Die Umsetzung der Haftungsobergrenzen wurde kürzlich in einem Bericht des Rechnungshofes in der Luft zerrissen”, sagt Rossmann.

Finanzminister und Rechnungshof haben sich am vergangenen Freitag auf Basis der finanzverfassungsrechtlichen Bestimmungen (§ 16 Abs 1 F-VG 1948) auf eine Verordnung für ein einheitliches, vergleichbares Rechnungswesen geeinigt. “Dem Erlass der Verordnung steht nun nichts mehr im Weg. Damit wäre ein Riesenschritt in Richtung einheitlichem Rechnungswesen gemacht. Diese Einigung lässt jedoch einige zentrale Punkte offen, die für ein einheitliches Haushaltsrecht unbedingt notwendig sind”, sagt der Grüne Budgetexperte. Dazu gehören etwa die mittelfristige Budgetplanung, einheitliche Haftungsobergrenzen, Regelungen für Gemeindeverbände, die wirkungsorientierte Budgetierung und ein Spekulationsverbot.

Für den Grünen ist klar: “Den Ländern geht es mit der heutigen Ankündigung ganz offensichtlich darum, eine entsprechende Änderung der Finanzverfassung – und damit die Implementierung eines einheitlichen Rechnungswesens – zu verhindern. Deren Begründung, es könnte sich um ein “Diktat” des Bundes handeln, geht völlig ins Leere, weil sowohl die Länder als auch die Gemeinden in die Verhandlungen für die neue Verordnung von Anfang an eingebunden waren. “Mit Scheinargumenten wollen die Länder einheitliche, vergleichbare Budgetregeln blockieren. Wer Transparenz will, muss ja zu einer Änderung der Finanzverfassung sagen”, fordert Rossmann.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.