Leistbare Krankenversorgung, Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit

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Erste Arbeitnehmer Kranken- und Unterstützungskasse in Wien gegründet

Leistbare Krankenversorgung, Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit, sowie eine spesenfreie Altersvorsorge bietet die Kasse; für pauschal EUR 25 monatlich.

Nach dem Vorbild der 1868 in Wien gegründeten “Allgemeine Arbeiter- Kranken- und Unterstützungskasse” hat nun die “Erste Allgemeine Arbeitnehmer Kranken- und Unterstützungskasse” mit Büros in Graz und Wien ihren Betrieb aufgenommen. Die überbetriebliche Kranken- und Unterstützungskasse in Wien –speziell für in Not geratene ArbeitnehmerInnen geschaffen– bietet grundsätzlich allen Erwerbstätigen in Österreich die Möglichkeit, drei verschiedenen Versorgungsplänen beizutreten.

Die Kasse unterliegt den Bestimmungen des Betriebspensionsgesetzes und ermöglicht es grundsätzlich allen Arbeitnehmern in Österreich, Einkommensverluste aufgrund Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit wegen zum Beispiel Burn-Out mit monatlich bis zu 1.000 Euro auszugleichen. Oder es können Zuschüsse bei Spitalsaufenthalt, Brillen, Hilfs- und Heilmittel, Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Therapien und Kuraufenthalten gewährt werden. Der Beitritt zum Versorgungsplan kann über eine freiwillige Gehaltsumwandlung in den Betrieben beantragt werden, dies bedeutet eine Bruttogehaltsumwandlung von EUR 25 monatlich (netto lediglich ca. EUR 15 pro Monat) für einen Beitrag in einen der Versorgungspläne.
Die Beiträge an die Kasse sind bis Euro 25 monatlich lohnsteuer- und sozialversicherungsbefreit. Zusatzbeiträge können in gleicher Höhe privat geleistet werden und erhöhen die Leistungen. Eine Anrechnung der Leistungen an das AMS Arbeitslosengeld erfolgt nicht.

Als Voraussetzung für den Beitritt zur Kasse gilt, dass die Person seit 12 Monaten in einem unbefristeten Dienstverhältnis in Österreich, seit 6 Monaten bei ein und demselben Arbeitgeber mindestens 18 Stunden wöchentlich beschäftigt ist und zwischen 18 und 55 Jahren alt ist. Eine Risikoprüfung wird nicht verlangt, lediglich vier grundsätzliche Erklärungen zum Gesundheits- und Beschäftigungszustand.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.