Nicht rechtskräftig bekommen wir immer wieder zu lesen

Femizid
Foto: pixabay, zib

20 Jahre Haft für Mord an Ehefrau: Nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte hat Zeit, sein Anwalt kann noch eines draufsetzen.

Nicht rechtskräftig: Immer wieder vor allem bei Mordanklagen.

Quelle, Zitat, Kronen Zeitung: Jahrelang habe er die Demütigungen seiner Ehefrau hinuntergeschluckt, sagt Daniel S. (46) beim Mordprozess in Wels aus. Am 8. Jänner griff er zur Waffe und erschoss seine Gattin Simone vor den Augen des Stiefsohnes. An den genauen Tathergang kann er sich nicht mehr erinnern. Die Geschworenen sprachen ihr Urteil schnell und einstimmig: 20 Jahre Haft wegen Mordes, nicht rechtskräftig.

Obwohl sich der Beschuldigte schuldig bekannte, ist dieses Urteil wieder einmal nicht rechtskräftig.

„Versteckter Narzisst“
Psychiaterin Adelheid Kastner bezeichnet ihn als „versteckten Narzissten“. Eine Persönlichkeitsstörung konnte sie nicht diagnostizieren. Die Beratung der Geschworenen begann am spät…