Wo Einsparung draufsteht, sind meist Kürzungen drin
„Dass die FPÖ nicht unbedingt die Partei ist, die sich für die Rechte der ArbeitnehmerInnen einsetzt, ist hinlänglich bekannt. Mit der Forderung nach der Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft bei den Kammern, hat HC Strache nur noch einen weiteren Beweis dafür geliefert“, sagte ÖGB-Vizepräsidentin Renate Anderl.
Das System der Interessensvertretung in Form der Kammern und die Sozialpartnerschaft sind seit Jahrzehnten Garanten für Wohlstand und sozialen Frieden in Österreich, erklärt die Spitzengewerkschafterin. „Das bewährte System der Kollektivverträge sorgt für gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen. Es funktioniert allerdings nur in der Sozialpartnerschaft. Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer sind verlässliche Partner, die gemeinsam mit den Gewerkschaften, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Wirtschaft und denen der arbeitenden Menschen finden. Wer hier die Abschaffung der Pflichtbeiträge fordert, der fordert in Wirklichkeit Sozialabbau, Destabilisierung und das Ende des Kollektivvertragssystems“, warnt Anderl.
Die Arbeiterkammer vertritt drei Millionen ArbeitnehmerInnen und bietet umfassende Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Fragen oder beim Konsumentenschutz. „Die Beratungstätigkeit von AK und auch Wirtschaftskammer, wäre ohne die Pflichtmitgliedschaft nicht mehr leistbar. Aus Sicht des ÖGB sind die Rechte von ArbeitnehmerInnen viel zu wichtig, um sie sorglos dem ‚Spiel der freien Kräfte‘ auszuliefern. Arbeitende Menschen brauchen eine starke Interessensvertretung. Warum gerade jene Partei, die sich die Vertretung des ‚kleinen Mannes‘ auf ihre Fahnen heftet, zum Frontalangriff auf ArbeitnehmerInnen übergeht, ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar “, so Anderl. Auch die von Strache geforderte Zusammenlegung würde weder Einsparungen noch Verbesserungen bringen. Anderl: „Am Ende würden wieder nur die Versicherten draufzahlen.“
Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)